Lokales FD 30.09.2026

Zensus-Streit um 4620 Einwohner: Fulda wartet auf Stellungnahme

Fulda (sim) – Die Stadt Fulda streitet weiterhin mit dem Hessischen Statistischen Landesamt über die im Zensus 2022 festgestellte Einwohnerzahl. Während das Fuldaer Bürgerbüro zum Stichtag 1. Mai 2022 insgesamt 69.325 Einwohner zählte, kam das Statistische Landesamt mit seinem statistischen Verfahren lediglich auf 64.705 Einwohner. Die PARTEI-Stadtverordnete Ute Riebold wollte deshalb in einer Anfrage vom 25. August wissen, in welcher Phase sich die rechtliche Auseinandersetzung inzwischen befindet. Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld hat geantwortet.

Foto: Silas Messing.

Die Stadt Fulda hat bereits am 10. Juli 2025 beim Verwaltungsgericht Kassel Klage gegen den Bescheid des Hessischen Statistischen Landesamtes erhoben. Darin geht es um die Feststellung der Einwohnerzahl im Rahmen des Zensus 2022. Nach Angaben Wingenfelds wurde zunächst ein fachliches Gutachten zur Methodik des angewandten statistischen Verfahrens erstellt und ausgewertet. Dieses untersuchte die Vorgehensweise des Zensus 2022 aus wissenschaftlicher Sicht. Im Frühjahr 2026 wurde die Klage anschließend ausführlich begründet.

Fulda steht mit seiner Kritik nicht alleine da. Neben der Stadt haben sich auch Hanau, Gießen, Marburg und Kassel der Klage gegen den Feststellungsbescheid angeschlossen. Inzwischen hat auch das Hessische Statistische Landesamt auf die Klage reagiert. Seit dem 11. August 2026 liegt den klagenden Städten eine Klageerwiderung vor. Das Schreiben umfasst laut Stadt mehr als 100 Seiten und 18 Anlagen.

Nun sind die Städte am Zug. Das Verwaltungsgericht Kassel hat ihnen für eine Stellungnahme zu der Klageerwiderung eine Frist bis zum 7. Dezember 2026 gesetzt. Die von den Städten beauftragte Rechtsanwaltskanzlei werde die Erwiderung nun gemeinsam mit den Gutachtern und in Abstimmung mit den beteiligten Städten auswerten, erklärt Wingenfeld.

Wann das Verwaltungsgericht eine Entscheidung treffen wird, ist derzeit noch offen. „Wann mit einer gerichtlichen Entscheidung zu rechnen ist, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen“, heißt es in der Antwort des Oberbürgermeisters.

Für Fulda hat die Frage der Einwohnerzahl auch finanzielle Bedeutung. Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) werden die im Zensus 2022 festgestellten Einwohnerzahlen ab dem Jahr 2027 berücksichtigt. Die rechtliche Auseinandersetzung dürfte für die Stadt daher nicht nur eine Frage der Statistik bleiben.