Als grundzuständiger Messstellenbetreiber stellen sie im entsprechenden Netzgebiet den Messstellenbetrieb bereits heute zuverlässig und gesetzeskonform sicher. Die in den Werbeschreiben hervorgehobenen Vorteile nach Paragraf 14a EnWG sind dabei nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden und stehen den Kundinnen und Kunden grundsätzlich auch über die bestehenden Strukturen vor Ort zur Verfügung. „Der Eindruck, dass die genannten Vorteile nur durch einen Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber erreichbar sind, ist nicht zutreffend“, betonen die Stadtwerke Hünfeld. „Wer sich für die entsprechenden Paragraf 14a-Modelle interessiert, kann diese Möglichkeiten grundsätzlich auch bei uns nutzen.“
Wichtig sei zudem, dass Paragraf 14a EnWG keine allgemeine Förderung für den Einbau eines Smart Meters vorsieht. Die dort geregelten Netzentgeltreduzierungen beziehen sich auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der bloße Einbau eines intelligenten Messsystems führt hingegen nicht automatisch zu einer jährlichen Ersparnis, einem Bonus oder einer Gutschrift.
Gleichzeitig sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die wirtschaftlichen Auswirkungen eines freiwilligen Smart-Meter-Einbaus sorgfältig prüfen, empfehlen die Stadtwerke Hünfeld. Während in den Werbeschreiben vor allem die Vorteile hervorgehoben werden, führt ein Einbau regelmäßig auch zu zusätzlichen jährlichen Kosten für den Messstellenbetrieb.
Dies betrifft insbesondere Kundinnen und Kunden, die derzeit nicht zum verpflichtenden Einbau eines intelligenten Messsystems zählen. In diesen Fällen sollte genau abgewogen werden, ob der individuelle Mehrwert die dauerhaft höheren Kosten rechtfertigt.
Die Stadtwerke Hünfeld empfehlen daher, Angebote und Vertragsbedingungen sorgfältig zu vergleichen und sich vor einer Entscheidung umfassend zu informieren. „Bevor Kundinnen und Kunden Verträge mit externen Anbietern abschließen, sollte zunächst das Gespräch mit den Stadtwerken Hünfeld gesucht werden. Oft zeigt sich, dass die gewünschten Leistungen und Vorteile bereits über den grundzuständigen Messstellenbetreiber vor Ort bereitgestellt werden können, ohne dass ein Anbieterwechsel erforderlich ist“, raten die Stadtwerke Hünfeld. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber und regionaler Energieversorger stehen sie mit persönlicher Beratung, kurzen Wegen und einem direkten Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.
