Für Anpassung wird laut Gebührenordnung die Entwicklung der allgemeinen Verbraucherpreise seit der letzten Erhöhung herangezogen. Hieraus ergibt sich eine Anpassung durchschnittlich 8,4 Prozent. Die Erhöhung ist aufgrund gestiegener Energie- und Betriebskosten und der allgemeinen Kostenentwicklung notwendig. Die Tarife für die städtischen Parkhäuser und Parkplätze liegen damit jedoch immer noch deutlich unter den Tarifen der privaten Anbieter.
