Lokales 28.09.2026

Nach Schüssen in Wettbüro: Sechs Jahre Haft für Gießener Täter

Gießen (pf/pm) – Nach einer Schussabgabe in einem Wettbüro in Gießen (Mittelhessen) im Oktober des vergangenen Jahres hat das zuständige Landgericht nun ein Urteil verkündet.

Symbolfoto: Christine Görlich

Die 5. Strafkammer des Landgerichts Gießen unter dem Vorsitz der Vorsitzenden Richterin Regine Enders-Kunze hat im Verfahren „Schüsse im Wettbüro“ am Montag folgendes Urteil gefällt: Der Angeklagte ist schuldig der gefährlichen Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Der Angeklagte habe die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger zu tragen, teilt das Landgericht weiter mit. Gleichzeitig habe die Kammer den Haftbefehl des Amtsgerichts Gießen vom 12. Oktober 2025 aus den fortbestehenden Gründen seines Erlasses nach Maßgabe der Verurteilung aufrechterhalten. Der Angeklagte bleibt damit in Haft.

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