Hintergrund: Mit Urteil vom 25. August hatte das Verwaltungsgericht in Gießen die 2022 erteilte Baugenehmigung für die Kulturhalle aufgehoben. Gegen diesen Entscheid hätte der Vogelsbergkreis Berufung einlegen und in die nächste Instanz gehen können. „Wir haben uns bewusst gegen einen solchen Schritt entschieden, uns kommt es vielmehr auf eine positive Weiterentwicklung des gesamten Areals und auf ein friedliches Miteinander an“, betont Erster Kreisbeigeordneter Krug in der Mitteilung am Dienstag: „Deshalb ist der Stadt Schlitz am gestrigen Montag die neue Genehmigung, die unser Amt für Bauen und Umwelt erlassen hat, zugegangen.“
Darin enthalten die Vorgaben des Verwaltungsgerichts. So ist in der neuen Genehmigung festgeschrieben, dass die Immisionswerte tagsüber (von 6 bis 22 Uhr) die Grenze von 60 Dezibel und nachts (von 22 bis 6 Uhr) von 45 Dezibel nicht überschreiten dürfen. An maximal zehn Tagen im Jahr – bei sogenannten seltenen Ereignissen, bei denen man im Vorfeld weiß, dass sie länger als 22 Uhr dauern – darf von diesen genannten Richtwerten abgewichen werden. Ein solches seltenes Ereignis darf indes nicht an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenende stattfinden und muss dem Ordnungsamt angezeigt werden. Zudem muss ein Veranstaltungskalender/Logbuch geführt werden, das der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen ist. Bei solchen Veranstaltungen sind weitere Lärmschutzmaßnahmen vorzunehmen: Die Fenster und Außentüren müssen spätestens ab 22 Uhr geschlossen sein. Vor Ort muss Sicherheitspersonal vorgehalten werden, das die Nachtruhe überwacht, zudem müssen entsprechende Hinweisschilder am Ein- und Ausgang der Kulturhalle angebracht werden. An- und Ablieferkehr ist zwischen 22 und 6 Uhr nicht erlaubt – eine Ausnahme gibt es bei den seltenen Ereignissen.
„Wir hoffen, mit diesen Maßnahmen die Situation zu befrieden“, sagt Patrick Krug und weist in diesem Zusammenhang auf einen Vergleich hin, der mit einer zweiten Klägerin geschlossen werden konnte. „Dies zeigt uns doch, dass es möglich ist, die Wogen zu glätten.“
Die Baugenehmigung kann im Rathaus der Stadt Schlitz (am Empfang) eingesehen werden – und zwar von Mittwoch, 23. September, bis zum 23. Oktober während folgender Öffnungszeiten:
Montag 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16.30 Uhr,
Dienstag 7 bis 12.30 Uhr,
Mittwoch 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr,
Donnerstag 13.30 bis 18 Uhr,
Freitag 7 bis 12.20 Uhr
