Auch die Parkplätze am Amtsgerichtsgebäude und am Rathaus werden gesperrt. Die Umleitung für den Durchgangsverkehr in der Bahnhofstraße erfolgt über die Landesstraße 3171 „Fürstenecker Straße“, Landesstraße 3380 „Lindenallee“ und die „Siedlungsstraße“.
Besucherinnen und Besucher des Frühjahrsmarktes werden gebeten, die Parkplätze im Freizeitgelände „Am Hain“, “Am Badepark“, im Gewerbepark „Im Leibolzgraben“ und am Feuerwehrhaus in Arzell / Mehrzweckhalle zu nutzen. Die An- und Abfahrtsstrecken sind entsprechend ausgeschildert. Von dort aus ist der Frühjahrsmarkt binnen weniger Gehminuten erreichbar.
Die Parkplätze „Raiffeisenstraße“ und „Friedhof“ an der „Marktstraße“ stehen aufgrund des Baufortschrittes in der Marktstraße ebenfalls wieder zum Parken zur Verfügung. Die „Schulstraße“ ist für den Verkehr bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht freigegeben.
Außerdem können Kraftfahrzeuge in den Straßen der angrenzenden Wohngebiete geparkt werden. Es wird seitens des Ordnungsamtes jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Seitenabstand von mindestens 3 Metern zwischen parkenden Fahrzeugen als Rettungsgasse freizuhalten ist. Innerhalb der ausgeschilderten Umleitungsstrecke wird beidseitig Haltverbot angeordnet.
