Lokales FD 17.09.2026

Kommunale Selbstverwaltung in Gefahr: Resolution beschlossen

Fulda (sk) – Mit einer deutlichen Warnung vor einer strukturellen Unterfinanzierung und dem Verlust der Handlungsfähigkeit vor Ort hat sich der Hessische Städtetag zu Wort gemeldet. Unter dem Titel „KOMMUNALE SELBSTVERWALTUNG GROSS SCHREIBEN – Aufgaben, Qualität und Finanzierung in Einklang bringen“ verabschiedete das kommunale Spitzenorgan bei seiner 25. Mitgliederversammlung im Fuldaer Stadtschloss eine Resolution, die eine grundlegende Reform der verfassungsrechtlichen Aufgabenzuweisungen in Bund und Land fordert.

Foto: Stephanie Trapp

Der Städtetag, dem als Spitzenorganisation 84 hessische Städte und Gemeinden angehören, fordert darin einen radikalen Bürokratieabbau sowie mehr Vertrauen in die kommunale Gestaltungskraft. Die Kommunen wehren sich vehement gegen ein „gegenwärtig bestehendes unausgesprochenes Misstrauen“ der Aufsichtsbehörden, welches angesichts der ohnehin lückenlosen Kontrollrechte völlig unbegründet sei. Nach Jahrzehnten der Stagnation müsse das Land Hessen zudem endlich Strukturreformen wie Fragen zur Gebietsreform, Kreisfreiheit und Leistungsfähigkeit kleinerer Kommunen mutig ins Auge fassen. Neben den inhaltlichen Weichenstellungen stand die Tagung ganz im Zeichen personeller Veränderungen: Die Delegierten wählten die Führungsgremien für die neue fünfjährige Wahlperiode verfassungskonform neu. Zum neuen Präsidenten des Hessischen Städtetages wurde der gastgebende Fuldaer Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld (CDU) gewählt. Er übernimmt das Amt von Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD). Wingenfeld betonte in seiner Antrittsrede die enorme Bedeutung der überparteilichen Zusammenarbeit von Großstädten wie Frankfurt bis hin zu kleinen Kommunen wie Gersfeld, um den Forderungen des ländlichen Raums gegenüber dem Land wirksam Gehör zu verschaffen. Das Land Hessen wurde beim Festakt durch Staatsminister Prof. Dr. Roman Poseck vertreten.

Ein zentraler und existentieller Streitpunkt bleibt die verlässliche Einhaltung des Konnexitätsprinzips – also des Grundsatzes, dass derjenige bezahlt, der eine Aufgabe bestellt. Nahezu jedes kostenauslösende Gesetz werde vom Land Hessen am Ende des Tages bezüglich eines Kostenausgleichs negativ beschieden. Die zuständige Konnexitäts-Kommission habe noch nie getagt, und die Gesprächsrunden führten seit mehr als 20 Jahren zu keinen Ergebnissen. Der Hessische Städtetag fordert daher eine Verschärfung des Gesetzes zur Sicherung der Finanzausstattung von Gemeinden sowie die Einführung eines gerichtlich überprüfbaren Konnexitäts-Checks. Besonders drastisch und als absoluter Haupttreiber der kommunalen Haushaltsdefizite stellt sich die Lage bei den rasant steigenden Sozialausgaben dar. Der Städtetag fordert hier ultimativ eine spürbare Entlastung: Bund und Land müssten sich künftig zu mindestens je einem Drittel an der Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege beteiligen. Auch die Millionen für den Ausbau der Infrastruktur reichten hinten und vorne nicht aus, weshalb die Städte eine deutlich höhere Beteiligung an der Einkommens- und Umsatzsteuer fordern.

Scharfe Kritik üben die Kommunen zudem an der schleppenden Umsetzung bundes- und landesweiter Vereinbarungen. Die Vorschläge der Spitzenverbände zur Sozialstaatskommission und zum hessischen Zukunftspakt harrten weiterhin der Umsetzung. Statt einer planlosen Aneinanderreihung neuer Pflichten fordern die Städte eine strikte Konzentration auf die Kernfelder Daseinsvorsorge, Wohnen, Wirtschaft und Arbeit. Für einen echten und wirksamen Bürokratieabbau reiche der bloße Wegfall von Beglaubigungen bei weitem nicht aus. Personalschluckende Planungs-, Verfahrens- und Statistikregelungen müssten dringend in das freie Ermessen der Kommunen gestellt und die ausufernden bürokratischen Förderverfahren endlich durch pauschale Zuweisungen abgelöst werden. Auch beim Thema Digitalisierung erteilt der Städtetag bloßen Lippenbekenntnissen eine Absage. Es müsse wieder der Grundsatz „Inhalt vor Technik“ gelten, um den übermäßigen Einfluss von Softwareherstellern und Datenschützer zu begrenzen. Gefragt sei eine geordnete, transparente Einbindung der Kommunen sowie bundesweit einheitliche Standards unter einer federführenden Rolle des Bundes, deren Finanzierung vollständig von Bund und Ländern gesichert werden müsse.