Aus Sicht der katholischen Kirche sei eine Zulassung der Leihmutterschaft bei allem Verständnis für die Lebenssituation der Paare, die sich sehnlich ein eigenes Kind wünschen, abzulehnen, sagte Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck, Vorsitzender der Kommission Glaube und Wissenschaft der deutschen Bischofskonferenz. Dabei nahm er die möglichen Folgen für Kinder, die beteiligte Frauen und die Gesellschaft insgesamt in den Blick. Im Zentrum stehe die Personenwürde des Kindes, das zum Objekt eines Vertrags werde. „Es besteht die ernste Gefahr, dass das Kind als Projekt der Erwachsenen oder, je nach Umständen bzw. je nach Gesundheitszustand, sogar als Schadensfall betrachtet wird“. Overbeck sprach zudem an, dass auch das höchstpersönliche, körperlich-seelisch tief bedeutsame existenzielle Erleben von Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft zu einem Vertragsgegenstand werde. Hingewiesen wurde auch auf unmoralische Vertragsbedingungen der Leihmutterschaftsverträge, die aktuell im Ausland entwürdigend seien. Zudem sprach der Bischof die kritische Rolle der ethischen Aspekte der Fortpflanzungsmedizin an.
Overbeck sprach auch zur aktuellen Debatte über die „Organspende“. Niemand sollte dazu gezwungen werden, zumal die Art und Weise des Umgangs mit dem Sterbenden und auch die Möglichkeiten der Verabschiedung der Angehörigen vom Gestorbenen beeinträchtigen werden könnte, sagte er. Die Kirche befürworte eine Veränderung, dass die Zustimmung regelmäßig und verbindlich von allen Erwachsenen erfragt wird. „Die persönliche Entscheidung bliebe frei“, so Overbeck, der zusätzlich die Wichtigkeit eines verlässlichen Organspendesystems hervorhob.
Technik darf entlasten, menschliche Kommunikation muss bleiben
Der Einsatz innovativer technischer Systeme könnte bei der Entlastung von Pflegekräften in Therapie, Pflege und Rehabilitation hilfreich sein, wo es um technische Vorgänge wie Reinigung, Transport, Mobilität und Entlastung bei körperlich schweren Pflegetätigkeiten gehe, insbesondere um zeitintensive Routinetätigkeiten. Weihbischof Dr. Anton Losinger, langjähriges Mitglied im Senat der Max-Planck-Gesellschaft, betonte die Wichtigkeit der menschlichen Kommunikation, Zuwendung und des Dialogs mit dem Patienten. „Ein Mensch, der das Krankenhaus betritt, ist eben nicht nur Patient, sondern Mensch mit tiefgehenden existenziellen Fragen und Sorgen, er hat ein Recht, dass ihm in seinen Ängsten eben nicht nur ein technisches, sondern ein menschliches Gegenüber begegnet“, sagte Losinger.
Zum Unterthema „Gentechnik und der Traum vom perfekten Menschen“ beleuchtete Losinger eine Dilemmasituation zwischen medizinischer Effizienz und Verantwortung und damit bioethische Fragen wie: „Welche Risiken bergen solche Eingriffe in die menschliche DNA, wenn sie nicht nur den einzelnen Menschen betreffen, sondern durch den Eingriff in die Keimbahn eines Menschen sämtliche von ihm abstammende künftigen Generationen bestimmen?“ oder „Wer bestimmt, was der perfekte Mensch ist?“. Losinger sprach auch über das generierte Menschenbild, wenn gentechnische Methoden befürwortet werden und über die Inklusion.
Herausforderungen an Suizidprävention steigen
Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des deutschen Caritasverbandes sprach zu den Erwartungen an die Politik bei der Gesetzgebung zur Suizidprävention. Sie blickte zurück auf politische Entscheidungen, die die Wahrnehmung von Suizidwünschen in Deutschland verändert hätten. Die Zahl der jährlichen Suizide sei von 2019 bis 2024 gestiegen – die Zahlen der assistierten Suizide würden dabei nicht getrennt erfasst. Durch die Erweiterung der Konstellationen, sei auch die allgemeine und spezifische Suizidprävention herausfordernder geworden. „Abgelehnt wurde der Vorschlag, der Gesetzgeber solle Suizidassistenzanbieter verbieten, ebenso wie derjenige, Einrichtungen der stationären Gesundheitsversorgung und Pflege zu verpflichten, Zugänge zu Suizidhilfe zu gewähren“, blickte Welskop-Deffaa auf die Abstimmungen der Abteilung Strafrecht beim Deutschen Juristentag vor Kurzem. Der Staat habe den Auftrag, die Freiheit zu schützen, weiterleben zu wollen, weiterleben zu dürfen und weiterleben zu können, auch wenn das Leben, das gelebt wird, keinen Leistungsbeitrag zur Gesellschaft mehr leiste. „Es geht um gute Gesetzgebung, die nicht davon ausgeht, dass man dem Strafrecht allein die Bürde aufladen kann, Freiheit und Leben zu schützen“, sagte Welskop-Deffaa. Laut ihr brauche es eine gute Palliativversorgung und Pflege, weniger Sparzwang in der Alten- und Eingliederungshilfe sowie mehr sozialräumliche Infrastruktur zur Unterstützung von Menschen in Lebenskrisen und ihrer Angehörigen. „Die anstehende Gesetzgebung sollte zur Klarstellung ausdrücklich regeln, dass niemand verpflichtet werden kann, Suizidhilfe zu leisten“, sagte die Caritas-Präsidentin.
