Die Kritik richtet sich dabei weniger grundsätzlich gegen eine Überprüfung der damaligen Hilfen, sondern vor allem gegen die Art und Weise der Berechnung. Aus Sicht der Betroffenen werde die wirtschaftliche Situation vieler Friseurbetriebe während der Lockdowns nicht ausreichend berücksichtigt. Während die Salons teilweise über Wochen geschlossen bleiben mussten und laufende Kosten weiterliefen, seien unter anderem Lohn- und Mietkosten bei der Berechnung nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Das Land Hessen hatte das Rückmeldeverfahren im Mai nach einem Moratorium wieder aufgenommen und dabei Änderungen angekündigt. Unter anderem werden in offenen Verfahren betriebliche Eigenmittel künftig nicht mehr angerechnet. Auch tatsächlich geleistete Darlehenstilgungen aus dem Förderzeitraum können berücksichtigt werden. Bereits erlassene Rückforderungsbescheide werden von diesen Änderungen allerdings grundsätzlich nicht erfasst.
„Wir können das nicht einfach hinnehmen“
Eine der Betroffenen ist Ivonne Günzel vom Haarstudio X-Style in der Fuldaer Rabanusstraße. Sie erhielt damals 20.000 Euro Soforthilfe. Nun soll sie die komplette Summe zurückzahlen. Gegen den entsprechenden Bescheid hat sie Klage beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht.
Günzel will dabei nicht ihre persönliche Situation in den Vordergrund stellen. Vielmehr gehe es ihr um die grundsätzliche Frage, wie mit den Betrieben umgegangen werde, die während der Pandemie tatsächlich schließen mussten. „Für viele kleine Geschäfte ist das eine Katastrophe. Wir haben das Geld gebraucht“, betont sie. Gerade für Friseure sei die Situation besonders gewesen. Anders als beispielsweise Gastronomen hätten sie während der Schließungen kein Ausweichgeschäft anbieten können. Gleichzeitig seien die laufenden Kosten weitergegangen. Günzel habe damals ihr eigenes Vermögen in den Betrieb gesteckt, damit dieser die Krise übersteht.
Hinzugekommen seien Investitionen, die wegen der Corona-Auflagen notwendig wurden – unter anderem Scheiben und Spuckschutz. „Wir mussten vorfinanzieren“, sagt Günzel. Diese Ausgaben würden bei der Rückforderung aus ihrer Sicht nicht ausreichend berücksichtigt. Dass die Hilfen grundsätzlich überprüft werden, stellt Günzel nicht infrage. „Es gibt sicherlich Menschen, die das einfach ausgenutzt haben. Aber gerade die Friseursalons hatten einfach zu – was willst du da ausnutzen?“ Bei Betrieben, die während der Lockdowns tatsächlich geschlossen waren, sei die Situation eine andere. „Wir haben sechs Monate alles getragen, es kam nichts rein – das ist der Super-GAU.“
Auch Ressel zieht vor Gericht
Auch Jutta Ressel von der Cutting Crew will die Rückforderung nicht einfach akzeptieren. Ihr Betrieb hatte im vergangenen Jahr zunächst Widerspruch gegen die Rückforderung eingelegt. Man habe damals gehofft, dass das Land noch einmal nachjustiert. „Dann kam der Brief, dass wir die volle Summe zurückzahlen müssen, weil Lohn- und Mietkosten nicht mit einbezogen wurden“, berichtet Ressel. 30.000 Euro hatte ihr Betrieb erhalten. Auch Ressel bekam inzwischen einen Rückforderungsbescheid mit einer Frist von vier Wochen. Nach Rücksprache mit der Steuerberatung habe sie sich dazu entschieden, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und gegen die Rückforderung vorzugehen.
Gemeinsam mit Jürgen und Denise Ressel habe sie lange überlegt, ob sich der Schritt angesichts der zusätzlichen Kosten lohne. „Wir haben uns zusammengesetzt und gesagt: Wir können das nicht einfach hinnehmen. Wir gehen den Weg mit der Klage“, sagt Ressel. Wohin dieser Weg führe, wisse man allerdings noch nicht. Auch die Höhe der zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten sei derzeit offen. Besonders ärgert Ressel, dass die angekündigten Nachbesserungen aus ihrer Sicht letztlich wenig bis nichts verändert hätten. „Es war nur ein Hinhalten. Wir hatten gehofft, dass sich das Blatt etwas dreht. Es hat sich aber gar nichts geändert.“ Sie wünsche sich zumindest eine deutliche Reduzierung der Rückforderungen. „Wenigstens die Hälfte“, hofft Ressel. Gleichzeitig appelliert sie an andere Betroffene, sich ebenfalls zu Wort zu melden. „Es müssen viel mehr aufstehen und sagen: Bis hierhin und nicht weiter.“
Appell an Wirtschaftsminister Mansoori
Auch Diana und Alexander Weber vom Friseurbetrieb Weber & Weber in Künzell haben sich mit dem Thema an Hessens Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori gewandt. In einem Schreiben fordern sie eine grundsätzliche Überprüfung der Rückforderungen für zwangsweise geschlossene Betriebe. „Wir haben unseren Betrieb damals nicht freiwillig geschlossen. Der Staat hat uns verpflichtet, die Türen zu schließen“, schreiben die beiden. Sechs Wochen lang habe ihr Betrieb keinen Umsatz erwirtschaften können, während Miete, Versicherungen und laufende Kosten weitergelaufen seien. Die Soforthilfe sei damals als nicht rückzahlbarer Zuschuss kommuniziert worden. Besonders kritisch sehen die Webers die Berücksichtigung der Umsätze nach der Wiedereröffnung. Vor der Schließung und nach dem Lockdown hätten sie teilweise enorme Mehrarbeit geleistet, um Kunden zu bedienen und den entstandenen Rückstau abzuarbeiten. „Dieser höhere Umsatz nach der Schließung war kein Geschenk und kein Zeichen dafür, dass wir keine Hilfe gebraucht hätten“, heißt es in dem Schreiben.
Die Webers fordern deshalb unter anderem, die Rückforderungen für zwangsweise geschlossene Betriebe noch einmal grundsätzlich zu überprüfen und mögliche Härtefallregelungen oder Erlasse auszuschöpfen. Zudem solle geprüft werden, ob Lösungen anderer Bundesländer auch auf Hessen übertragen werden können.
Das Land verweist unterdessen darauf, dass die Soforthilfen von Beginn an an bestimmte Voraussetzungen geknüpft gewesen seien. Die nachträgliche Prüfung sei aufgrund von Vorgaben des Bundesrechnungshofs erforderlich. Das Land bietet bei Rückforderungen unter anderem Ratenzahlungen, Stundungen und in besonderen Härtefällen auch einen Erlass an. Für die betroffenen Friseurbetriebe ist das jedoch keine ausreichende Lösung. Sie sehen sich nicht als Unternehmen, die sich ihrer Verantwortung entziehen wollen, sondern als Betriebe, die während einer staatlich angeordneten Schließung auf die damaligen Zusagen vertraut haben. „Wir möchten weiterhin Unternehmer in Hessen sein. Wir möchten Menschen beschäftigen, ausbilden, investieren und unseren Beitrag leisten“, schreiben Diana und Alexander Weber an den Wirtschaftsminister. Dafür brauche es aber auch Verlässlichkeit. Ihr Appell an die Politik: eine faire Lösung für die Betriebe, die während der Pandemie tatsächlich schließen mussten.
