Neben dem Untreuevorwurf muss sich die heute 62-Jährige auch wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung verantworten. Laut Anklage soll sie in ihren persönlichen Steuererklärungen für die Jahre 2010 bis 2018 erhebliche Einkünfte verschwiegen haben. Dadurch soll sie Steuern in Höhe von mehr als 800.000 Euro hinterzogen haben.
Laut Anklage soll die Frau bereits seit 2010 regelmäßig Geld aus der Unternehmenskasse entnommen haben. Um die Entnahmen zu verschleiern, seien Reisekostenabrechnungen für Dienstfahrten erstellt worden, die tatsächlich nicht stattgefunden hätten. Die entsprechenden Ausgaben seien anschließend als reguläre Betriebskosten verbucht worden. Den angeblichen Empfängern seien die Reisekosten jedoch nicht ausgezahlt worden.
Um Bargeld in die Kasse zurückzuführen, soll die Angeklagte zudem Schecks über jeweils 10.000 Euro ausgestellt haben. Mitarbeiter hätten diese auf dem Geschäftskonto eingelöst und ihr das Geld anschließend übergeben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft dienten die fingierten Abrechnungen dazu, die privaten Entnahmen zu verschleiern.
Nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft soll das abgezweigte Geld privaten Zwecken gedient haben, darunter auch Urlaubsreisen. Ob und in welchem Umfang die mutmaßlichen Entnahmen tatsächlich für solche Ausgaben verwendet wurden, ist Gegenstand des Verfahrens.
Verteidigung weist Vorwürfe zurück
Die Verteidigung wies die Vorwürfe zum Prozessauftakt zurück. Die Anklage sei unvollständig und widersprüchlich. Insbesondere gebe es erhebliche Unstimmigkeiten bei den Urlaubs- und Krankheitszeiten der Angeklagten. An zahlreichen Tagen, an denen sie laut den vorgelegten Übersichten nicht im Unternehmen gewesen sei, sollen Reisekostenbelege erstellt oder bearbeitet worden sein.
Die Angeklagte schilderte ihren beruflichen Werdegang: 1995 habe sie als Buchhalterin in dem Unternehmen begonnen, später die Personalabteilung übernommen. Über Jahre sei sie in verschiedenen Funktionen für Personalangelegenheiten und Lohnabrechnungen zuständig gewesen. 2018 sei sie im Zuge der Trennung von ihrem damaligen Ehemann, der ebenfalls im Unternehmen beschäftigt war, erkrankt und bis ins Jahr 2020 krankgeschrieben gewesen.
Steuerfahnder schildern Ermittlungen
Im weiteren Verlauf wurden zwei Mitarbeiter der Steuerfahndung als Zeugen gehört. Sie erläuterten, wie die Ermittlungen zustande gekommen waren und welche Unterlagen sie geprüft hatten. Ausgangspunkt waren Hinweise auf mutmaßlich fingierte Reisekostenabrechnungen und erhebliche Bargeldbewegungen.
Bei der Prüfung von Buchhaltungsunterlagen und Kontobewegungen seien Unstimmigkeiten aufgefallen. Mehrere Beschäftigte hätten schriftlich erklärt, die in den Abrechnungen aufgeführten Reisekosten nicht erhalten zu haben. Auch die Höhe einzelner Abrechnungen sei auffällig gewesen: Teilweise hätten die monatlichen Reisekosten einen erheblichen Anteil des festen Gehalts der betreffenden Mitarbeiter ausgemacht.
Die Steuerfahnder verwiesen zudem auf nachträglich erstellte beziehungsweise unvollständig unterzeichnete Belege sowie auf Abweichungen zwischen den dokumentierten Dienstreisen und den tatsächlichen Umständen. In einzelnen Fällen seien beispielsweise Fahrtkosten für Privatfahrzeuge abgerechnet worden, obwohl Mitarbeiter nach den Erkenntnissen der Ermittler mit Firmenfahrzeugen unterwegs gewesen seien.
Einen direkten Nachweis, dass das Geld auf private Konten der Angeklagten geflossen ist, konnten die Ermittler nach eigener Aussage allerdings nicht feststellen. Sie stützten ihre Einschätzung auf die Gesamtheit der Indizien, darunter die Aussagen der Beschäftigten, die Buchhaltungsunterlagen und die festgestellten Unstimmigkeiten.
Steuerliche Folgen ebenfalls Thema
Auch die steuerliche Behandlung der mutmaßlichen Zahlungen spielte in der Verhandlung eine Rolle. Im Rahmen einer steuerlichen Prüfung waren für den Zeitraum von 2010 bis 2019 insgesamt rund 2,35 Millionen Euro betrachtet worden. Ein Teil davon wurde pauschal als Zahlungen an Arbeitnehmer behandelt, der übrige Betrag als mögliche Einkünfte der Angeklagten eingeordnet. Die steuerliche Bewertung ist nach den Angaben in der Verhandlung ebenfalls Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen.
Das Verfahren vor dem Schöffengericht wird fortgesetzt. Weitere Zeugen sollen gehört werden. Eine Entscheidung über die Vorwürfe steht noch aus. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
