Lokales FD 02.10.2026

Zehn Millionen für Sanierung: Behördenzentrum im „Schwarzbuch“

Berlin (pf/pm) – Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. hat die 54. Ausgabe seines „Schwarzbuchs“ herausgebracht, das 100 exemplarische Fälle enthält. Und auch Fulda ist in der Publikation über Steuergeldverschwendung ein Thema.

Archivfoto: Görlich Media

Der Bund der Steuerzahler führt das Behördenzentrum in Fulda in seinem „Schwarzbuch“ auf: „Wenn sich das Land Hessen als Mieter jahrelang erfolglos vor Gerichten mit einem Vermieter darüber streitet, wer eine mehr als zehn Millionen Euro teure Innenputzsanierung zahlen muss, dann sind zuvor die Verträge nicht sorgfältig genug ausgehandelt und formuliert worden. Die Rechnung für diese Nachlässigkeit müssen nun die Steuerzahler zahlen“, kritisiert der Bund.

Was war passiert? Weil das Land Hessen dringend finanziellen Spielraum benötigte, verkaufte es Mitte der 2000er-Jahre insgesamt 55 Landesimmobilien. Der Verkaufserlös betrug 2,1 Mrd. Euro. Hessen mietete die Immobilien dann für 30 Jahre zurück, sodass dadurch kurzfristig Zinsen gespart werden konnten, die sonst für zusätzliche Schulden angefallen wären. Als Mieter verpflichtete sich das Land vertraglich, die Kosten für Innensanierungen zu übernehmen, während die Vermieter für Außensanierungen und tragende Teile zuständig sind. Eine solche „Dach-und-Fach-Klausel“ ist in allen Verträgen dieser Immobiliengeschäfte des Landes enthalten. Die Annahme, dass nur geringe Investitionen zur Aufrechterhaltung guter Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten notwendig sein würden, stellte sich jedoch in manchen Fällen als unrealistisch heraus. Unterschätzt wurde teilweise auch, wie stark sich im Laufe der jahrzehntelangen Mietdauer die Anforderungen an die Immobilien ändern würden.

Ein Beispiel dafür sei laut Steuerzahlerbund das Behördenzentrum Fulda, in dem unter anderem das Amtsgericht Fulda, das Landgericht Fulda und die Staatsanwaltschaft untergebracht sind. Auch das örtliche Finanzamt war bis zu seiner Verlegung 2023 dort beheimatet. Der Mietzins beträgt 2026 rund 3,15 Mio. Euro und wird in Abhängigkeit vom Verbraucherpreisindex regelmäßig angepasst. Diese Regelung finde sich im Mietvertrag von 2005, der noch bis Ende 2035 läuft.

„In diesem Fall zeigt sich nun, dass das Land noch nicht einmal richtig eingeschätzt hatte, welche Verpflichtungen man genau mit der „Dach-und-Fach-Klausel“ übernommen hat“, schreibt der Bund. Das Behördenzentrum solle bis Ende 2028 für mehr als 36 Mio. Euro saniert werden. Einer der Gründe: Schon 2009 lösten sich an tragenden Wänden und Geschossdecken großflächig Beton und Putz. Unstrittig sei, dass das Land Hessen als Mieter die Kosten für Sanierungen und Umbauten tragen müsse, die durch eine andere Nutzung oder andere Anforderungen an die Immobilien erforderlich seien. „Jahrelang stritt sich das Land aber vor Gericht mit dem Eigentümer, wer die Kosten für die Sanierung des Innenputzes tragen muss, die auf mehr als zehn Mio. Euro geschätzt wurden. Das Land wollte seit 2019 gerichtlich durchsetzen, dass der Vermieter die Kosten für die Beseitigung dieser Schäden trägt. Im Februar 2020 entschied das Landgericht Fulda aber zugunsten des Vermieters“, heißt es im Schwarzbuch-Eintrag weiter: Nach dieser Entscheidung sei das Land weiter vor das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gezogen. Auch in der nächsten Instanz kassierte es eine Niederlage: Im Oktober 2025 stellte das OLG unmissverständlich fest, dass der Innenputz kein konstruktiver Teil des Gebäudes ist und somit nicht unter „Dach und Fach“ zu zählen sei. Somit habe das Land die Kosten der Innenputzsanierung zu tragen; hinzu kommen weitere Kosten durch den jahrelangen Rechtsstreit. Die Entscheidung sei inzwischen rechtskräftig.

Online sind alle Schwarzbuch-Einträge des Bundes der Steuerzahler zu finden. Unter anderem wird auch kritisiert, dass das Land etwa 800.000 Euro in ein neues Corporate Design investiert hatte. „In Krisenzeiten mit angespannten Haushalten sollte eine Landesregierung richtige Prioritäten setzen und sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Eine moderne Außendarstellung ist zwar sinnvoll, doch der teure, aufwendig inszenierte neue Außenauftritt war unnötig – auch wegen des geringen Mehrwerts für die Bürger“, so der Bund, der noch einige weitere Fälle aus Hessen aufgelistet hat.

Zu allen weiteren Einträgen: https://www.schwarzbuch.de/