Lokales VB 09.10.2026

Webinar zum Thema Cybermobbing an der Albert-Schweitzer-Schule

Alsfeld (sg/pm) – Die Juristin Gesa von Schwerin vertritt bereits seit Jahrzehnten Mobbing-Opfer. Mit ihrem Anliegen, diese zu schützen und zu bestärken, gleichzeitig aber auch präventiv zu arbeiten, ist sie mit ihrem eigenen Programm „Law4School“ unterwegs. Vor den Herbstferien führte sie ein Webinar zum Thema Cybermobbing mit den Fünftklässlern der Albert-Schweitzer-Schule durch. Das Webinar ist eingebettet in das den verschiedenen Jahrgängen angepasste Präventionsprogramm des Alsfelder Gymnasiums, das sich im Verlauf der Schulzeit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch mit Themen wie Alkoholmissbrauch, Drogen oder Spielsucht beschäftigt.

Mit vielen Fragen und Beispielen sprach Gesa von Schwerin mit den Schülerinnen und Schülern über die Gefahren im Internet und den Sozialen Medien. Fotos: Traudi Schlitt

Für Schulleiter Christian Bolduan hat Prävention einen großen Stellenwert: „Alles, was wir durch Aufklärung und Wissensvermittlung im Vorhinein verhindern können, müssen wir hinterher nicht kurativ behandeln.“

Für die Altersgruppe sehr verständlich und mit vielen Beispielen und Umfragen ausgestattet präsentierte Von Gesa ihre Themen. Mobbing, so lernten die Kinder, soll wehtun, passiert mit Absicht und über eine längere Dauer. Dass es nun, nicht mehr so wie früher nur auf dem Schulhof, rund um die Uhr und überall stattfinden könne, mache es für die Opfer noch unerträglicher. Die Juristin riet von Mobbing Betroffenen, mit den Eltern oder anderen Vertrauenspersonen zu sprechen und die Polizei hinzuzuziehen. Diese könne auch anonyme Absender ermitteln. Von Schwerin betonte, dass auch Mobbing-Opfer Rechte haben, die sie gegen ihre Täter durchsetzen können. Böse Nachrichten, Fotos, Fake-Profile und anderes sollten für die Strafverfolgung unbedingt gesichert werden.

Zudem appellierte Von Schwerin an die Fünftklässler, auch über die möglichen Folgen für die Mobbing-Opfer nachzudenken. Das Internet vergesse nie irgendetwas; Fotos würden so gut wie nie ganz aus dem Netz verschwinden. Umso wichtiger sei die Wahrung des Rechts am eigenen Bild. Dass man nicht ungefragt einzelne Personen fotografieren und deren Bilder verschicken darf, wussten alle Schülerinnen und Schüler. Selbst wenn es ein Profilbild ist, dürfen Bilder anderer Personen nicht geteilt werden. Heikler wird das Ganze bei sehr privaten Fotos. Auch hier machen Personen, die solche Bilder teilen, sich strafbar. Allerdings helfe die Strafverfolgung den Opfern nur bedingt, wenn man bedenkt, dass ihr Nacktbild noch ewig im Internet kursieren kann: Screenshots und die Möglichkeit, etwas abzufotografieren, machen dies auch nach einer vermeintlichen Löschung möglich. Eine wichtige Information war, dass auch Lehrkräfte ein Recht am eigenen Bild haben. Von Gesa wies darauf hin, dass im Falle eines unrechtmäßig versendeten Bildes, beispielsweise im Klassenchat, die Polizei alle Handys einsammelt und nachsieht, was sich darauf befindet. In allen Fällen sind nicht die Opfer schuld, auch wenn sie ihr Nacktbild im Vertrauen an ihren Freund geschickt haben: „Schuldig ist immer der Täter“, betonte von Gesa.

In einem weiteren Block ging die Juristin auf die vielen verschiedenen Möglichkeiten ein, im Internet Kontakt aufzunehmen. Sie riet den Fünftklässlern, niemals einem fremden Kontakt, beispielsweise im Chat eines Online-Spiels, vertrauen. Zu oft schon hätten sich hinter einem vermeintlich Gleichaltrigen böswillige Erwachsene verborgen, die den Kindern nichts Gutes wollten. „Im Internet ist nichts sicher“, sagte Von Gesa mehrfach und verwies auf die Möglichkeiten, mithilfe von KI Avatare herzustellen, die einen überaus realistischen Eindruck machen. 

Im Verlauf der Veranstaltung wurde deutlich, dass die Fünftklässler sehr wohl ein Gespür für Recht und Unrecht haben; allerdings überraschten viele der juristischen Informationen sie. Sowohl in den Klassen als auch in den Familien dürfte es nach dieser Veranstaltung noch Gesprächsbedarf gegeben haben: Denn auch in der Familiengruppe dürfen Bilder nicht ohne Erlaubnis aller Beteiligten geteilt werden. Da war es von Vorteil, dass die Eltern viele dieser Infos bereits im Vorfeld an einem Elternabend erhalten hatten.