Aufgrund einer anonymen Anzeige am 26. Februar 2025 führte das Veterinäramt des Landkreises Fulda am 8. April desselben Jahres eine Kontrolle mit Polizeibegleitung im betreffenden Zoofachhandel durch, wobei erhebliche Abweichungen von den geltenden Haltungsvorgaben festgestellt sowie vier tote Kleinnager aufgefunden worden sind. Dem Ladenbesitzer wurde im Strafverfahren vorgeworfen, seinen Tierhalterpflichten nicht nachgekommen zu sein und dadurch Tiere hochgradig hinsichtlich ihres Ernährungszustandes, ihrer Gesundheit und ihres Pflegezustandes geschädigt zu haben. Durch unzureichende Futterversorgung, unterbliebene tierärztliche Behandlung und nicht artgerechte Unterbringung aufgrund von Platzmangel oder fehlenden Rückzugs- und Bewegungsmöglichkeiten habe der Angeklagte den Tieren erhebliche und langanhaltende Leiden und Schmerzen zugefügt sowie den Tod von drei Mäusen und eines Hamsters verursacht, wobei letzterer nicht ordnungsgemäß entsorgt worden sei.
Der Angeklagte wies die eklatanten Vorwürfe zurück. „Tiere sind für mich das Wichtigste, was es überhaupt gibt“, sagte er. In seinem Geschäft würden die geltenden Standards eingehalten werden. Die Mitarbeiter würden regelmäßig ausreichend für den Umgang mit den Tieren geschult werden; außerdem gebe es im Laden, wie es Vorschrift sei, zwei Personen mit einem besonderen Sachkundeausweis für die gehaltenen Tierarten. Die Tiere würden jeden Tag morgens kurz vor Ladeneröffnung sowie abends Futter und Wasser bekommen. Dass Wasserflaschen und Futterbehälter bei der Kontrolle des Veterinäramts leer gewesen seien, liege schlicht daran, dass diese um 8 Uhr morgens stattgefunden habe, weit bevor die ersten Mitarbeiter, welche die Tiere sonst sofort versorgt hätten, im Geschäft gewesen wären. Damit ließen sich auch die toten Nager in den Gehegen erklären; diese müssten über Nacht unerwartet verstorben sein. Bei den von den Mitarbeitern regelmäßig durchgeführten Sichtkontrollen ließe sich nicht immer erkennen, ob bestimmten Tieren etwas fehle. Der Angeklagte betonte weiter, dass seine Mitarbeiter „alles Menschen“ seien, „die ein Herz für Tiere haben“, und diesen nicht mutwillig schaden wollen würden. Er räumte allerdings ein, dass die Haltungsbedingungen im Quarantäneraum nicht optimal gewesen, diese in der Zwischenzeit aber verbessert worden seien.
Als Zeugin wurde eine Amtstierärztin des Veterinäramts verhört, die bei der Kontrolle im April 2025 zugegen war. Sie bekräftigte die Vorwürfe der Anklage und wies die Angaben des Beschuldigten, dass die Futter- und Wasserbehälter lediglich über Nacht von den Tieren geleert worden seien, zurück. Die Gesundheitskontrollen seien nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Der Zustand der toten hätte zudem darauf hingewiesen, dass diese schon länger verstorben gewesen sein mussten. Allerdings konnte die Zeugin nicht ausreichend belegen, dass die Tiere grob vernachlässigt worden und offensichtliche Krankheitsanzeichen ignoriert wurden. Außerdem habe es bei späteren Kontrollen des Veterinäramts nichts Wesentliches mehr zu beanstanden gegeben.
Da im Verlauf der Verhandlung über mehrere Stunden nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass den Tieren erhebliche und langanhaltende Leiden zugefügt worden sind, wurde das Verfahren eingestellt. Der Angeklagte wurde jedoch dazu verpflichtet, 4000 Euro an die Staatskasse und 3500 Euro an das Tierheim Fulda-Hünfeld zu zahlen.
