Lokales FD 21.10.2026

Tempo 30 in Bronnzell ausweiten? – Stadt: Kein Handlungsspielraum

Fulda (st) – Kann Tempo 30 in Bronnzell ausgeweitet werden, um die Anwohner vor Lärm und zu schützen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen oder kann die Situation für Anwohner anderweitig verbessert werden? – Das wollten die Grünen vom Fuldaer Magistrat wissen. In seiner schriftlichen Antwort erklärt Bürgermeister Dag Wehner, dass die gemessenen Lärmwerte unter den Grenzwerten liegen und es so keinen Handlungsspielraum gebe.

Foto: Sabrina Gram

Immer wieder bekämen sie aus verschiedenen Stadtteilen Hinweise auf zu hohe Geschwindigkeiten und auf das damit verbundene Unfallrisiko sowie Lärm- und Gesundheitsbelastungen, erklären die Grünen in der Begründung ihrer Anfrage. Besonders deutlich zeige sich das im Stadtteil Bronnzell, der – so die Grünen – seit Jahren zu den am stärksten durch Verkehrslärm belasteten Ortsteilen Fuldas gehöre. Denn trotz der parallel verlaufenden B27 werde die Bronnzeller Straße weiterhin auch als Durchfahrtsstrecke genutzt. Gerade was die Zeiten, in denen auf Höhe der Schule nicht Tempo 30 gelte, angehe, würden die Anwohner immer wieder von zu hohen Geschwindigkeiten und einer erheblichen Lärmbelastung berichten.

Wehner erläutert, dass in der Bronnzeller Straße in Vergangenheit mehrmals jährlich Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt worden seien. Dabei habe die Anzahl der Überschreitungen für eine Durchgangsstraße im üblichen Rahmen gelegen. „Auch bei den Geschwindigkeitsmessungen in der Bronnzeller Straße im Bereich der Schule haben immer mehr als 90 Prozent der Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde eingehalten“, so der Bürgermeister.

Bezüglich einer geforderten Ausweitung des Tempo-30-Bereichs erklärt Wehner, dass die Voraussetzungen dafür in der Straßenverkehrsordnung abschließend geregelt seien. „Da sich in der Bronnzeller Straße eine Pflegeeinrichtung, eine Grundschule und eine Kindertagesstätte befinden, konnte in diesem Bereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde gesenkt werden“, erläutert Wehner. Im weiteren Verlauf der Straße befänden sich jedoch keine weiteren schutzwürdigen Einrichtungen. Da die Bronnzeller Straße eine klassifizierte Landstraße sei, scheide auch die Anordnung einer Zone 30 aus und eine Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund von verkehrlicher Lärmbelastung sei nur dann möglich, wenn Lärmgrenzwerte überschritten würden. „Eine Auswertung über das Lärmberechnungsprogramm ‚ODEN‘ vom Land Hessen ergab weder tags noch nachts Überschreitungen der Grenzwerte“, so der Bürgermeister. Daher bestehe keine Möglichkeit einer Ausweitung. Für weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen, die allein in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde liegen, bestehe aktuell kein Handlungsspielraum.