Nachdem die 45-Jährige die Beziehung mit dem Angeklagten über WhatsApp beendet hatte, was ihn ziemlich getroffen habe, habe er sich dafür rächen wollen – die Folge seien die GPS-Tracker und die Beleidigungen auf den Heckscheiben der Autos gewesen. „Mein Mandant schämt sich dafür“, betonte Verteidiger Jörg-Thomas Reinhard.
Anfangs habe der Angeklagte noch das Gespräch gesucht, in der Hoffnung, das Aus der Beziehung kitten zu können. Die 45-Jährige habe ihn jedoch ignoriert und teilweise auch blockiert. Schließlich habe er die GPS-Tracker bestellt und an den Autos angebracht. Mit einer Handy-App habe er die Fahrzeuge orten können, sei anschließend zu den jeweiligen Stellen gefahren und habe die Beleidigungen mit Lippenstift auf die Heckscheiben geschmiert. „Ich wollte andere Männer warnen, damit denen nicht das Gleiche passiert wie mir“, sagte der Angeklagte.
Im Februar dieses Jahres habe die Klägerin die Tracker gefunden, woraufhin die Polizei alarmiert worden sei. Der Angeklagte habe die Geräte zwischenzeitlich entfernt, um die Akkus zu laden. Obwohl er eigentlich habe aufhören wollen, habe er sie anschließend doch wieder an den Autos angebracht. Im März habe dann die Polizei zur Durchsuchung vor seiner Tür gestanden. Erst da sei ihm klar geworden, „dass ich Scheiße gebaut hatte. Mir ist klar, was ich der Geschädigten angetan habe“, sagte der Angeklagte reuevoll. Wenn er könne, würde er es rückgängig machen, denn sie habe es nicht verdient, sagte er.
Auch in den vergangenen Wochen habe der Terror gegenüber der Klägerin nicht aufgehört. So seien unter anderem Kondome oder eine tote Maus auf das Auto gelegt und Kratzer am Wagen hinterlassen worden. Beweise dafür, dass der Angeklagte dafür verantwortlich gewesen sei, gebe es jedoch nicht.
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 60 Euro sowie die Übernahme der Verfahrenskosten. Der stellvertretende Nebenkläger forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Nach einer kurzen Unterbrechung zur Beratung verkündete das Gericht schließlich sein Urteil: Der Angeklagte wurde wegen Nachstellung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 65 Euro verurteilt. Zudem muss er die Kosten der Nebenklage sowie die Gerichtskosten tragen.
