Für 2027 nannte Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld drei konkrete Vorhaben, für die insgesamt rund 1,7 Millionen Euro kommunale Beteiligung vorgesehen sind. Dazu gehört ein Projekt der Nassauischen Heimstätte mit 70 Wohneinheiten und einer städtischen Beteiligung von rund 1,5 Millionen Euro. Hinzu kommen vier Wohneinheiten der Caritas in der St.-Vinzenz-Straße mit einer vorgesehenen Beteiligung von 127.000 Euro sowie ein Projekt des Siedlungswerks in der Rheinstraße mit 16 Wohneinheiten und einer kommunalen Beteiligung von 80.000 Euro.
Darüber hinaus seien im August weitere Projekte für eine Landesförderung angemeldet worden. Die städtische Förderung hängt dabei von der jeweiligen Landeszusage ab. Genannt wurden unter anderem zwölf Wohneinheiten der GWH in der Adalbert-Stifter-Straße. Für das Vorhaben ist eine kommunale Beteiligung von rund 827.000 Euro vorgesehen.
Bei dem Projekt setzt die GWH auf eine modulare Bauweise, um die Baukosten zu begrenzen. Wingenfeld bezeichnete das Vorhaben als begrüßenswert. Allerdings seien für diese weiteren Projekte bislang noch keine städtischen Beschlüsse gefasst worden, da die entsprechenden Förderverfahren des Landes noch nicht abgeschlossen seien.
Weitere Vorhaben betreffen die Aktion Mensch in der Kolpingstraße mit acht Wohneinheiten und einer vorgesehenen städtischen Beteiligung von 80.000 Euro sowie die Bürgerstiftung antonius – gemeinsam Mensch in der St.-Vinzenz-Straße mit 14 Wohneinheiten und einer vorgesehenen Beteiligung von 140.000 Euro. Zusammen geht es damit um 34 weitere Wohnungen und eine mögliche kommunale Beteiligung von rund 1,04 Millionen Euro.
Für 2027 seien insgesamt 1,9 Millionen Euro im Haushalt für die Wohnraumförderung vorgesehen. Darüber hinaus gebe es Haushaltsreste. Für die Jahre 2028 und 2029 sei die konkrete Planung noch nicht abgeschlossen.
Ob die vorhandenen Förderprogramme ausreichen, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken, könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden, erklärte Wingenfeld. „Entscheidend sind neben den verfügbaren Fördermitteln die Umsetzung der Bauvorhaben, die Bau- und Finanzierungskosten sowie die Entwicklung der Nachfrage und auslaufende Mietpreis- und Belegungsbindungen“, heißt es in der schriftlichen Antwort des Oberbürgermeisters.
Positiv verwies Wingenfeld auf die 2026 attraktiver gestaltete Landesförderung für Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Diese komme ohne finanzielle Beteiligung der Stadt aus. „Angesichts der großen Nachfrage sieht die Stadt Fulda darin eine wichtige Ergänzung, die zugleich den allgemeinen Mietwohnungsmarkt entlasten kann“, heißt es weiter.
Gleichzeitig verwies der Oberbürgermeister auf die schwierigen Rahmenbedingungen. Steigende Zinsen und Baukosten sowie der Wohnraumbedarf in den Wachstumszentren machten weitere Anstrengungen von Bund und Land erforderlich. „Insgesamt bleibt festzuhalten, ob in Anbetracht tendenziell steigender Zinsen, steigender Baukosten und dem Wohnraumbedarf in Wachstumszentren weitere Anstrengungen von Bund und Land erforderlich sein werden, um eine bedarfsgerechte Wohnbauförderung zu erreichen“, schreibt Wingenfeld.
Auch für die Stadt selbst stellt sich angesichts der Haushaltslage die Frage, in welchem Umfang die bisherige Förderpraxis fortgeführt werden kann. In der schriftlichen Antwort fällt die Einschätzung dazu deutlich aus: „Für die Stadt Fulda stellt sich die Frage, ob eine Fortführung der bisherigen Förderpraxis haushälterisch darstellbar ist. Leider ist dies zu bezweifeln.“
