Lokales FD 24.10.2026

Schlossgartenmauer nicht einsturzgefährdet – Stadtbaurat klärt auf

Fulda (st) – Die historische Mauer an der Pauluspromenade ist nach Angaben der Stadt nicht generell einsturzgefährdet. Dies erklärte Stadtbaurat Daniel Schreiner auf schriftliche Nachfrage von Ute Riebold (Die Partei) im Rahmen der letzten Fuldaer Stadtverordnetenversammlung. Bei Kontrollen seien allerdings an einzelnen Sandsteinbalustern auf der Mauerkrone Lockerungen festgestellt worden. Bei größeren Menschenansammlungen, etwa im Rahmen von Versammlungen, gelten deshalb besondere Sicherheitsvorkehrungen.

Fotos: Stephanie Trapp

Hintergrund ist die angemeldete Versammlung „Freie Parks für freie Bürgerinnen und Bürger – Kultur ohne Kommerz“. Bei dieser war die Rampe an der Mauer zur Orangerie-Terrasse aus Sicherheitsgründen von der Versammlungsfläche ausgenommen worden. 

Bei der historischen Maueranlage handle es sich nicht um ein nach heutigen technischen Standards errichtetes Bauwerk. Aufgrund ihrer historischen Bauweise müsse sie im Hinblick auf die Verkehrssicherheit regelmäßig kontrolliert werden, erklärte Schreiner. Bei den bisherigen Kontrollen sei allerdings keine pauschale Einsturzgefährdung festgestellt worden. Dies sei auch nicht der Grund für die Sicherheitsmaßnahme bei der Versammlung gewesen.

Problematisch sind vielmehr einzelne historische Sandsteinbaluster auf der Mauerkrone. Diese seien konstruktionsbedingt teilweise verklebt und wiesen vereinzelt Lockerungen auf. „Diese bedürfen einer regelmäßigen Kontrolle und gegebenenfalls einer fachgerechten Sicherung beziehungsweise Instandsetzung“, sagte Schreiner.

Dass die Rampe bei der Versammlung nicht Teil der Veranstaltungsfläche war, bedeute deshalb nicht, dass die gesamte Mauer als einsturzgefährdet eingestuft werde. „Vielmehr wurde die besondere Nutzungssituation einer größeren Menschenansammlung berücksichtigt“, erklärte der Stadtbaurat.

Die Sicherheitsfrage stelle sich grundsätzlich auch bei der normalen Nutzung, allerdings sei zwischen dem alltäglichen Betrieb und größeren Menschenansammlungen bei Veranstaltungen zu unterscheiden. Bei einer hohen Zahl von Menschen könnten andere Sicherheitsanforderungen gelten als bei der üblichen Nutzung des Bereichs.

Eine Anpassung der historischen Mauer an heutige technische Standards sei zudem nicht ohne weiteres möglich, erklärte Schreiner. Zwar entspreche die Mauer hinsichtlich ihrer Höhe nicht den heutigen Anforderungen an eine Absturzsicherung. Daraus folge jedoch keine generelle Sperrung des Bereichs im Alltagsbetrieb. „Unter den üblichen Nutzungsbedingungen und bei vorausgesetzter regelmäßiger Kontrolle und Instandhaltung ergibt sich daraus keine Veranlassung zu einer generellen Sperrung des Bereichs“, sagte Schreiner.