Gemäß den bundesweit einheitlichen Monitoringstandards ist ein neues Territorium auszuweisen, wenn ein Individuum mindestens sechs Monate in einem für die Art typischen Streifgebiet mehrfach genetisch nachgewiesen wird. Im April wurde GW4868f zweimal in Thüringen deutlich außerhalb ihres bisherigen Schwerpunktgebiets nachgewiesen. Da anschließend zunächst keine weiteren Nachweise vorlagen, war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend zu beurteilen, ob es sich um vorübergehende Exkursionen oder um eine dauerhafte Verlagerung des genutzten Gebiets handelte. Der erneute Nachweis vom 14. September in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze zeigt nun, dass die Fähe in ihr bisheriges Schwerpunktgebiet zurückgekehrt ist. Die Nachweise aus dem April werden daher als vorübergehende Exkursionen eingeordnet.
Auf Grundlage der Gesamtschau der Nachweise wird das Territorium rückwirkend für das Monitoringjahr 2025/26 sowie für das laufende Monitoringjahr 2026/27 ausgewiesen. Das Territorium wird als grenzübergreifend zwischen Hessen und Thüringen geführt und erhält den Namen „Heringen (Werra)“ (HEW). Die Zählung erfolgt in Hessen. „Wir möchten darauf hinweisen, dass es aus fachlicher Sicht keinen Grund gibt, aufgrund der Anwesenheit von Wölfen in einem Gebiet auf Erholung im Wald zu verzichten“, schreibt das Wolfszentrum Hessen in einer Pressemitteilung.
Das Wolfszentrum beobachtet die Situation im Landkreis Hersfeld-Rotenburg weiterhin aufmerksam und bittet die Bevölkerung alle Hinweise mit Verdacht auf einen Wolf (Sichtungen, Fotos oder sonstige Hinweise) beim Wolfszentrum Hessen zu melden. Meldeportal: https://monitoring.wolfszentrum.hessen.de.
