Sudbrock tauschte ein Flurstück in der Gemarkung Leibolz gegen zwei Flurstücke von Oswald in der Gemarkung Großentaft. Die Tauschflächen sind jeweils rund 15.000 Quadratmeter groß. Den Antrag hatten die beiden Eigentümer eigenständig gestellt.
Nach dem Tausch sind keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. Bestehende Pachtverhältnisse regeln die Tauschpartner gegebenenfalls außerhalb des Verfahrens untereinander. Abgeschlossen ist der freiwillige Landtausch, sobald das Grundbuch und das Liegenschaftskataster entsprechend berichtigt sind.
Der freiwillige Landtausch ist im Flurbereinigungsgesetz geregelt und soll helfen, landwirtschaftliche Grundstücke schnell und einfach neu zu ordnen. Voraussetzung ist, dass der Tausch sinnvoll und möglich ist und alle Eigentümer zustimmen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüfen die zuständigen Ämter für Bodenmanagement vorab. Die Ergebnisse werden in einem Tauschplan festgehalten.
Ein Vorteil des Verfahrens: Die Kosten trägt das Land Hessen, sodass die Neuordnung für die Beteiligten vergleichsweise günstig ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die Grundstücke in etwa den gleichen Wert haben. Ist das nicht der Fall, muss stattdessen ein notarieller Kauf- oder Tauschvertrag abgeschlossen werden.
Der freiwillige Landtausch gehört zu den Instrumenten, mit denen das Land Hessen Flurbereinigungsverfahren beschleunigen möchte. Ziel der vom Landwirtschaftsministerium angestoßenen Reformen ist es, Grundstücksneuordnungen künftig schneller umzusetzen.
