Lokales FD 08.10.2026

Digitale Gewerbeanmeldung: Fulda und Petersberg Pilotkommunen

Osthessen (pm/pf) – Gründerinnen und Gründer in Fulda und Petersberg haben es ab sofort einfacher: Sie können den digitalen Kombiantrag des Projekts „G24 – Gemeinsam Schneller Gründen“ nutzen. Er ermöglicht in einem einzigen digitalen Verfahren die Gewerbeanmeldung bei der Kommune und beim Finanzamt. Fulda und Petersberg gehören zu den ersten Kommunen in Deutschland, in denen das möglich ist.

Symbolfoto: Pixabay

Fuldas OB Dr. Heiko Wingenfeld. Archivfoto: Christine Görlich

Petersbergs Bürgermeisterin Claudia Brandes. Archivfoto: Pascal Fischer

„Mit dem Start des Kombiantrags gehen wir in Fulda einen wichtigen Schritt hin zu einfacheren Gründungsverfahren. Entscheidend ist für uns, dass Digitalisierung auch in der Praxis eine spürbare Vereinfachung schafft. Die erste Ausbaustufe ist deshalb ein Anfang: Nun gilt es, Erfahrungen zu sammeln und noch fehlende Bausteine wie das ePayment und den digitalen Rückkanal zügig zu ergänzen“, sagt Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld Als Pilotstandort bringe die Stadt ihre Praxiserfahrungen aktiv ein, damit daraus eine „durchgängig digitale und alltagstaugliche Lösung entsteht“.

Petersbergs Bürgermeisterin Claudia Brandes erklärt dazu: „In Petersberg treiben wir die Digitalisierung konsequent voran – mit dem Ziel, durch Automatisierung und schnittstellenfreie Prozesse echte Mehrwerte für Bürger, Unternehmen und Verwaltung zu schaffen. Das Thema Gewerbe ist uns dabei besonders wichtig, und wir unterstützen diesen Weg mit Nachdruck. Als erfahrene Partnerkommune in der Pilotierung digitaler Prozesse ist uns bewusst, dass das System noch nicht komplett ausgereift ist. Ziel muss sein, die vollständige End-to-End-Digitalisierung nun mit Nachdruck voranzutreiben, denn dann können am Ende alle Kommunen profitieren“.

Wie funktioniert der Kombiantrag zur Unternehmensgründung?

Wer ein Unternehmen gründet, kann die Angaben für die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung in Fulda und Petersberg ab sofort in einem gemeinsamen digitalen Prozess erfassen. Das zentrale Portal www.gruenden.gov.de führt durch beide Verfahren und vermeidet doppelte Eingaben. Die direkte digitale Übermittlung an die zuständigen Behörden funktioniert an bundesweit elf Pilotstandorten und wird jetzt nach und nach freigeschaltet. Für Fulda und Petersberg ist das bereits geschehen. Weitere Pilotkommunen sind Aachen, Berlin, Dresden, Düsseldorf, Goslar, Hamburg, Husum, Mannheim und München.

Der Kombiantrag basiert auf der Gründerplattform der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gemeinsam mit den elf Pilotstandorten wird die Antragsstrecke sukzessive an die Anforderungen der Verwaltung angepasst und die Antragerstellung für Gründerinnen und Gründer weiter vereinfacht. Durch eine komfortablere Benutzerführung sollen die Antragstellung auf das Wesentliche beschränkt und aufwendige Rückfragen der Ämter reduziert werden, um schneller mit dem eigenen Unternehmen starten zu können.

Was ist „G24 – Gemeinsam Schneller Gründen“?

„G24 – Gemeinsam Schneller Gründen“ ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Ländern, verankert im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Kernziel ist es, den formalen Gründungsprozess – von der Gewerbeanmeldung über die Erteilung der Steuernummer bis hin zum Handelsregistereintrag (falls erforderlich) – so zu gestalten, dass Unternehmensgründungen perspektivisch innerhalb von 24 Stunden möglich sind. Der Prozess soll vollständig digital, nutzerfreundlich und ohne redundante Dateneingaben ablaufen.

Ein zentraler Baustein ist der digitale Kombiantrag für Gewerbe- und Steueranmeldung. Da über 80 Prozent aller Neugründungen Einzelunternehmen sind, setzt das Projekt hier an: Durch die Bündelung der Anträge werden Doppelerfassungen vermieden, Rückfragen reduziert und der Prozess deutlich beschleunigt.

Wie geht es weiter?

Der Kombiantrag ist ein erster Schritt auf dem Weg zur bundesweiten Gründung in 24 Stunden. Nach dem erfolgreichen Anschluss der Pilotstädte sollen weitere Standorte für die Umsetzung einer digitalen Gewerbeanmeldung folgen. 

Zusätzlich arbeitet das Projekt an der Umsetzung der Gründung weiterer Rechtsformen über die Antragsstrecke und sammelt fortlaufend Erkenntnisse im Austausch mit Gründerinnen und Gründern sowie der Verwaltung, um die Plattform kontinuierlich zu verbessern.

Weitere Stimmen aus der Politik: 

„Wer ein Unternehmen gründet, hat keine Zeit für unnötige Bürokratie. Mit dem digitalen Kombiantrag zur Unternehmensgründung muss man nicht mehr zum Gewerbeamt der Kommune und dann zum Finanzamt des Landes – beides geht jetzt digital und in einem Verfahren. Der digitale Kombiantrag ist eine echte Vereinfachung für unsere Bürgerinnen und Bürger“, so Hessens Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz. Der stellvertretende Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori fügt an: „Aus einer guten Idee soll möglichst schnell ein Unternehmen werden können. Das ist unser erklärtes Ziel“.

Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus sagt wiederum: „Digitale Verwaltung muss mehr sein als ein digitales Formular. Mit dem Kombiantrag gehen wir den nächsten Schritt hin zu durchgängigen digitalen Verwaltungsprozessen - Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung werden digital zusammengeführt und die Daten direkt an die zuständigen Behörden übermittelt. Dass dies nun auch in Fulda als Pilotstandort möglich wird, zeigt, was erreicht werden kann, wenn Bund, Länder und Kommunen Digitalisierung gemeinsam umsetzen. So entsteht Schritt für Schritt eine Verwaltung, die digital denkt und auch digital funktioniert.“

Der Minister für Entbürokratisierung, Manfred Pentz, stellt klar: „Dass Fulda als Pilotstandort mit dabei ist, zeigt einmal mehr: wenn es um Bürokratieabbau geht, spielt Hessen in der ersten Liga.“ Und Justizminister Christian Heinz meint: „Es sind die guten Ideen, die unser Land zu Wohlstand gebracht haben. Sie dürfen nicht an Formularen und rechtlichen Hürden scheitern. Wer ein Start-up gründen will, soll das schnell, digital und rechtssicher tun können - auch vom Notartermin bis zur Handelsregistereintragung.