Innenminister Roman Poseck erklärt dazu: „Hessen schiebt insgesamt weiter mit aller Konsequenz ab. In erster Linie müssen Straftäter und Gefährder unser Land verlassen. Hier geht es um unsere Sicherheit.
Heute wurden fünf weitere Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Die fünf Personen befanden sich zuvor alle in der Abschiebungshafteinrichtung in Darmstadt-Eberstadt. Sie wurden unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl, Betrug und unerlaubtem Waffenbesitz verurteilt. Mit der heutigen Abschiebung hat Hessen in diesem Jahr insgesamt 25 Straftäter nach Afghanistan zurückgeführt. Damit haben wir unser Land auch sicherer gemacht.
Dass die Abschiebung möglich ist, ist ein weiteres Ergebnis der Anstrengungen der Bundesregierung, afghanische Straftäter in ihr Land zurückzuführen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat gleich zu Beginn seiner Amtszeit eine neue Migrationspolitik eingeleitet. Mehr Grenzkontrollen, das Aussetzen des Familiennachzugs und konkrete Gespräche zu Abschiebungen nach Afghanistan sind Beispiele für diese Richtung.
Wir werden auch in Zukunft die Priorität auf Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern legen. Darüber hinaus werden in einem nächsten Schritt aber auch ausreisepflichtige volljährige männliche Personen nach Afghanistan abgeschoben; insbesondere jene, die schlecht integriert sind und die Sozialleistungen beziehen. Auch für diese regelhaften Abschiebungen hat die Bundesregierung jüngst die Voraussetzungen geschaffen. Hessen wird von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen. Wir müssen unsere Interessen in der Migrationspolitik stärker in den Mittelpunkt stellen und die Belange unserer Sicherheit und unserer Sozialsysteme zur Geltung bringen. Dabei gelten auch weiterhin hohe rechtsstaatliche Standards. Die Abschiebung steht erst am Ende eines langwierigen rechtsstaatlichen Verfahrens. Daneben geht die freiwillige Rückreise der Abschiebung auch immer vor.
Klar ist, wer ausreisepflichtig ist, muss unser Land auch verlassen. Das ist ein Gebot unseres Rechtsstaats. Auch wer nur vorübergehenden Schutz vor dem Krieg erhalten hat, muss grundsätzlich zurück, wenn dieser Grund wegfällt. Nach dem Ende des Bürgerkriegs ist die Lage in Syrien neu zu bewerten. Wir müssen auch wieder zu regelhaften Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Syrien zurückkehren. Auch der Bund arbeitet an dieser Zielsetzung.
Es ist gut, dass die zahlreichen Maßnahmen, die Bund und Länder ergriffen haben, wesentlich dazu beitragen, dass Deutschland seine magnetische Wirkung auf Flüchtlinge aus aller Welt verloren hat. Die ergriffenen Maßnahmen haben allesamt auch eine psychologische Wirkung. Diese spiegelt sich vor allem ebenfalls in den drastisch gesunkenen Zugangszahlen wider. Trotzdem sind wir aus meiner Sicht noch nicht am Ziel. Gemeinsam mit Bund und EU werden wir für weitere Entlastungen für Staat und Gesellschaft sorgen.“
