Die Freien Demokraten unterstützen ausdrücklich den Schutz des historischen Fuldaer Stadtbildes. Entscheidend sei jedoch, dass Bewahren und Weiterentwickeln auch in der praktischen Anwendung zusammenpassen. Deshalb fordert der FDP-Stadtverband Fulda vom Magistrat (a) eine nachvollziehbare Begründung für die Erforderlichkeit der Vielzahl an Anzeigepflichten und Reglementierungen, die die neue Gestaltungssatzung für das gründerzeitliche Bahnhofsviertel den Anwohnern und Hauseigentümern auferlegt, (b) konkrete Perspektiven für die Entwicklung des Quartiers sowie (c) eine Evaluation der neuen Gestaltungssatzung nach zwei Jahren.
Bei der Erforderlichkeit der Neuregelung sieht der FDP-Stadtverband Klärungsbedarf. Die neue Satzung ersetze innerhalb ihres Geltungsbereichs die allgemeine Fuldaer Gestaltungssatzung von 2006. Die Stadt solle nachvollziehbar darlegen, welche konkreten Fehlentwicklungen und Schutzlücken die zusätzlichen Einzelvorschriften erforderlich machen – und weshalb Erhaltungssatzung, Denkmalschutz, Bebauungspläne und die bisherigen Gestaltungsvorschriften dafür nicht ausreichen. Zwar habe es bereits im Jahr 2021 eine Bürgerbeteiligung zur geplanten Gestaltungssatzung gegeben. Da seither mehr als fünf Jahre vergangen seien, stelle sich die Frage, ob Eigentümer und einschlägige Fachorganisationen auch beim konkreten, nun beschlossenen Regelwerk ausreichend einbezogen wurden. Der FDP-Stadtverband fordert deshalb eine öffentliche Erklärung des Magistrats, welche Beteiligung zum konkreten Satzungstext stattgefunden habe und weshalb gegebenenfalls auf eine erneute Anhörung verzichtet wurde. Bei detaillierten Vorgaben etwa zu Photovoltaikanlagen, Fenstern, Fassaden, Vorgärten und Bäumen wäre es aus Sicht der Freien Demokraten sinnvoll gewesen, die Erfahrungen betroffener Eigentümer sowie von Handwerk, Wirtschaft und Architekten einzubeziehen.
Einen konstruktiven Ansatzpunkt zu Punkt b sehen die Liberalen in der Präambel der Satzung selbst. Dort werde ausdrücklich das Ziel genannt, „neue städtebauliche und bauliche Qualitäten zu fördern und zu entwickeln“. Diese Zielbestimmung ernst nehmend, fordern die Freien Demokraten den Magistrat auf, öffentlich zu konkretisieren, welche positiven Instrumente neben den gestalterischen Vorgaben diesen Anspruch praktisch erfüllen sollen. Aus Sicht des FDP-Stadtverbands Fulda sollten dazu verlässliche Beratung bei anspruchsvollen Sanierungen, klare Perspektiven für zeitgemäße Architektur sowie Möglichkeiten gehören, die zusätzlichen Wohnraum durch Umbau und verträgliche Nachverdichtung schaffen. Bislang begegne die Gestaltungssatzung sanierungswilligen Hauseigentümern jedoch vor allem mit Vorgaben und Pflichten – Unterstützungsangebote fänden sich im Satzungstext dagegen kaum.
Zum dritten genannten Punkt schreiben die Freien Demokraten, dass mit Blick auf das für 2027 prognostizierte städtische Haushaltsdefizit von 29,6 Millionen Euro außerdem der zusätzliche Verwaltungs- und Kontrollaufwand transparent werden müsse. Anzeigeverfahren, die Prüfung von Abweichungsanträgen und die Kontrolle der Vorgaben bänden Ressourcen. Ebenso müsse die praktische Anwendung zeigen, ob einzelne Anforderungen Sanierungen und Umbauten unnötig erschweren.
Der FDP-Stadtverband fordert deshalb nach zwei Jahren Anwendung der Gestaltungssatzung eine systematische Evaluation. Exemplarisch sollten die Zahl der durch die Satzung zusätzlich ausgelösten Anzeige- und Abweichungsverfahren sowie deren Bearbeitungsdauer ausgewertet werden. Auf dieser Grundlage könne die Stadtverordnetenversammlung entscheiden, welche Vorgaben sich bewährt haben und wo Änderungen erforderlich sind. „Wer in der Präambel Weiterentwicklung verspricht, muss auch sagen, wie sie gelingen soll. Und wer in Zeiten knapper Kassen neue Verfahren schafft, sollte nach zwei Jahren offenlegen, was sie bewirkt und was sie kosten“, erklärt Ramona Sachtleber, Vorsitzende des FDP Stadtverbands Fulda. Für den Stadtverband ist der Maßstab klar: Der Schutz des gründerzeitlichen Bahnhofsviertels soll mit praktikablen Regeln, tragfähigen Investitionen und einer lebendigen Entwicklung des Quartiers verbunden werden. Die Satzung müsse sich daran messen lassen, ob sie diesen Anspruch tatsächlich einlöse.
