Lokales VB 23.10.2026

30.000 Euro vom Land: Zusammenlegung Schwalmtaler Feuerwehren

Schwalmtal (pm/pf) – Die Gemeinde Schwalmtal im Vogelsbergkreis hat die Freiwilligen Feuerwehren ihrer Ortsteile Hopfgarten und Ober-/Unter-Sorg zur Feuerwehr ,Schwalmtal Mitte‘ zusammengelegt. Die Hessische Landesregierung unterstützt das Fusionsprojekt im Rahmen seiner Vereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) mit insgesamt 30.000 Euro. Innenstaatssekretär Martin Rößler übergab der Gemeinde Schwalmtal bei einem Besuch im Rathaus einen entsprechenden Zuwendungsbescheid. Nach der Zusammenlegung der beiden Ortsteilfeuerwehren verfügt die Schwalmtaler Feuerwehr über fünf Einsatzabteilungen.

Hubert Helm (stellv. Kreisbrandinspektor), Michael Wagner (stellv. Wehrführer Schwalmtal Mitte), Staatssekretär Martin Rößler, Timo Georg (Bürgermeister Gemeinde Schwalmtal), Heiko Steuernagel (Gemeindebrandinspektor) und Uwe Hasenauer (Wehrführer Schwalmtal Mitte) (v.l.n.r.). Foto: Gemeindeverwaltung Schwalmtal

Anlässlich der Übergabe des Förderbescheids in Schwalmtal betonte Martin Rößler die positiven Effekte, die die Zusammenlegung von Ortsteilfeuerwehren mit sich bringen kann: „Die Feuerwehrstrukturen in ländlichen Regionen stammen häufig noch aus der Zeit vor der hessischen Gebietsreform. Oft lassen sich durch die Fusion von Feuerwehren, wie sie die Gemeinde Schwalmtal vollzogen hat, Synergieeffekte erzielen und Kosten einsparen. Durch die Fusion in Schwalmstadt erzielt die Gemeinde jährliche Einsparungen von voraussichtlich mehr als 11.000 Euro. Noch wichtiger ist aber: Durch die Zusammenlegung der Ortsteilfeuerwehren in Hopfgarten und Ober-/Unter-Sorg wird der Brandschutz der Gemeinde zukunftsfähig aufgestellt und die Sicherheit der Bevölkerung langfristig gewährleistet. 

Mein Dank gilt allen, die den Fusionsprozess angestoßen haben und bis heute begleiten und darüber hinaus allen Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Schwalmtal. Mehr als 140 aktive Feuerwehrleute zählt die Gemeinde, allein 2025 rückten diese zu dutzenden Einsätzen aus. Dieses ehrenamtliche Engagement verdient Respekt, denn die Sicherheit der Bevölkerung hängt davon ab.“

Förderprogramm Interkommunale Zusammenarbeit

Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Hessen ist eine Erfolgsgeschichte: Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Landesregierung hat das Förderprogramm seitdem deutlich ausgebaut. Die Zahl der Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller wurden mit jeder neuen Auflage erweitert. Heute sind nahezu alle Aufgabenbereiche von der IKZ-Förderrichtlinie umfasst, und alle Kommunen können Förderanträge stellen. Neuerung in der fünften und aktuell gültigen Auflage der Rahmenvereinbarung von 2021 ist eine stärkere Förderung kreisweiter Kooperationen mit Landkreisen. Außerdem wurde der Katalog förderungsfähiger Aufgaben um „Präventionsmaßnahmen zur inneren Sicherheit“ und „wichtige Zukunftsaufgaben“ erweitert. 

Das Programm IKZ bietet Praxisnähe, einfache Antragstellung und hohe Wirksamkeit: Seit 2008 wurden mehr als 580 Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt mehr als 40 Millionen Euro bewilligt, an denen 2.701 Kommunen beteiligt waren (Mehrfachzählung bei mehreren Projekten pro Kommune). Rund 20 Prozent aller IKZ-Förderungen stammen aus dem Bereich der Feuerwehr. So kooperieren immer mehr Kommunen bei der Zusammenlegung von Feuerwehren oder der Beschaffung und Wartung von Feuerwehrtechnik. Beispiele sind gemeinsame Schlauchpflegeanlagen und Atemschutzwerkstätten. 

Die „Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen“ berät hessische Kommunen seit 2009 zu allen Fragen rund um die Interkommunale Zusammenarbeit: https://beratungszentrum.hessen.de/