Lokales HEF 07.11.2026

L3304: Freie Fahrt zwischen Niedergude und Obergude

Alheim (pm/pf) – Die Bauarbeiten an der Landesstraße 3304 zwischen den Alheimer Ortsteilen Obergude und Niedergude gehen voran. Ab Mittwoch, 11. November, kann wieder von Obergude nach Niedergude gefahren werden, denn die Arbeiten an der freien Strecke sind bis auf wenige Restarbeiten abgeschlossen. Nahtlos schließt sich nun die Erneuerung der Ortsdurchfahrt (OD) von Niedergude an.

Foto: Hesen Mobil

Der erste Bauabschnitt in der OD betrifft die Rotenburger Straße zwischen dem Ortseingang aus Richtung Hergershausen und dem Heinebacher Weg. Bis voraussichtlich Ende dieses Jahres wird in diesem Abschnitt, beginnend am Wieselplatz, auf einer Länge von ca. 200 Metern gebaut. Die Arbeiten sollen über den Winter pausiert und im Frühjahr im nächsten Abschnitt fortgesetzt werden.

Während der Bauzeit ist aus Sicherheitsgründen für die Arbeitenden vor Ort und die Verkehrsteilnehmenden eine Vollsperrung notwendig. Die Umleitung für den ersten Bauabschnitt erfolgt über Heinebach.

Aufgrund von Straßenschäden und zur Verbesserung der Infrastruktur wird die Landesstraße seit Mai im Auftrag von Hessen Mobil erneuert. Zunächst wurde die freie Strecke zwischen Niedergude und Obergude saniert und neben der Fahrbahnerneuerung in diesem Streckenabschnitt unter anderem Arbeiten an der Entwässerung und der Bankette vorgenommen. Auch neue Markierungen wurden entlang der Fahrbahn aufgebracht – und diese sehen anders aus als bisher.

Grundlage ist die neue bundesweite Markierungsrichtlinie, die seit diesem Jahr unter anderem für Straßen gilt, die vor allem Gemeinden und Ortschaften mit geringer Verkehrsbelastung miteinander verbinden. Für diese Straßen sieht die Richtlinie bei der Markierung vor, dass beide Fahrbahnränder statt der bisherigen durchgehenden Randlinie nun eine abgesetzte, unterbrochene Leitlinie erhalten. Die Trennlinie zwischen den Fahrspuren fehlt. Zwischen Niedergude und Obergude wurde die Markierung daher nun als unterbrochene Leitlinie mit 50 Zentimetern Abstand zum asphaltierten Rand aufgebracht.

Diese neue Gestaltung verändert die optische Wahrnehmung der Fahrbahn und soll gerade bei Begegnungsverkehr für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Zudem wird deutlich, dass die befestigte Fahrbahn, abhängig von der Verkehrssituation, in ihrer gesamten Breite genutzt werden kann. Das heißt, die Leitlinie darf bei Begegnungen mit entgegenkommenden Fahrzeugen überfahren werden. Ziel ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu verbessern.

Unabhängig von der neuen Markierung gilt weiterhin, wie generell im Straßenverkehr, dass die Fahrweise an die Straßenverhältnisse angepasst und auf den Gegenverkehr Rücksicht genommen werden muss.

Hessen Mobil bittet alle Verkehrsteilnehmenden sowie Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für die Bauarbeiten und die damit verbundenen Beeinträchtigungen.