Wie wichtig die Verkehrssicherheit in diesem Bereich ist, verdeutlicht ein Blick auf die Unfallzahlen: Im Jahr 2025 registrierte das Polizeipräsidium Osthessen insgesamt 92 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von E-Scootern. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg von rund 109 Prozent. Insgesamt wurden dabei 73 Menschen verletzt, 13 von ihnen schwer.
Um für die besonderen Gefahren zu sensibilisieren, die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln zu überprüfen und damit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, führte die Polizeistation Rotenburg mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei am Montag (02.11.) vermehrt E-Scooter Kontrollen im Stadtgebiet Rotenburg und Bebra durch.
Insgesamt kontrollierten die Einsatzkräfte 24 E-Scooter und stellten dabei mehrere Verstöße fest. Besonders häufig fehlte das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen. Darüber hinaus wurden an einigen Fahrzeugen technische Manipulationen festgestellt. Im Ergebnis stellten die Einsatzkräfte drei E-Scooter sicher und leiteten acht Strafverfahren ein.
Neben der Verfolgung der festgestellten Verstöße stand auch die Prävention im Mittelpunkt. Die Einsatzkräfte nutzten die Kontrollen, um mit den Fahrerinnen und Fahrern ins Gespräch zu kommen, über die geltenden Vorschriften aufzuklären und für die besonderen Risiken im Straßenverkehr zu sensibilisieren.
Mit dem E-Scooter sicher unterwegs - die wichtigsten Regeln
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf folgende Regelungen hin:
Verkehrsflächen: E-Scooter müssen grundsätzlich vorhandene und entsprechend ausgewiesene Radverkehrsflächen nutzen. Sind diese nicht vorhanden, ist die Fahrbahn zu nutzen. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nur bei ausdrücklicher Freigabe befahren werden.
Mindestalter: Die Nutzung von E-Scootern ist ab 14 Jahren erlaubt. Ein Führerschein ist nicht erforderlich.
Personenbeförderung: E-Scooter dürfen nur von einer Person genutzt werden. Die Mitnahme weiterer Personen ist nicht erlaubt.
Alkohol: Für E-Scooter gelten grundsätzlich die gleichen Alkoholgrenzen wie für Kraftfahrzeuge. Für Personen unter 21 Jahren sowie für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit gilt ein Alkoholverbot.
Elektronische Geräte: Die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten während der Fahrt ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt. Das Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt ist untersagt.
Versicherungsschutz: E-Scooter benötigen eine gültige Haftpflichtversicherung und eine entsprechende Versicherungsplakette.
Höchstgeschwindigkeit: Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf 20 km/h nicht überschreiten.
Technische Veränderungen: Veränderungen am Fahrzeug können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.
Schutzhelm: Die Polizei empfiehlt darüber hinaus ausdrücklich das Tragen eines Helms. Eine gesetzliche Helmpflicht besteht zwar nicht - bei einem Sturz kann ein Helm jedoch das Risiko schwerer Kopfverletzungen deutlich reduzieren.
Das Polizeipräsidium Osthessen appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich aufmerksam, vorausschauend und rücksichtsvoll im Straßenverkehr zu bewegen. Insbesondere gegenüber Menschen, die zu Fuß, mit dem Fahrrad oder einem E-Scooter unterwegs sind, ist besondere Vorsicht geboten. Die Einhaltung der Verkehrsregeln und gegenseitige Rücksichtnahme leisten einen wichtigen Beitrag, um Verkehrsunfälle zu verhindern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
