Campus 19.05.2026

Zehn Jahre Promotionsrecht – Hochschule Fulda feiert mit

Wiesbaden/Fulda (pm/gü) – Hessen hat vor zehn Jahren Neuland betreten: Als erstes Bundesland eröffnete es seinen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) die Möglichkeit, in forschungsstarken Bereichen ein eigenständiges Promotionsrecht zu erhalten. Die Hochschule Fulda war dabei bundesweit die erste HAW, die dieses Recht erhielt. Auf Einladung des hessischen Wissenschaftsministers Timon Gremmels feierten die hessischen HAWs nun die Einführung des eigenständigen Promotionsrechts an ihren Hochschulen und blickten bei einer Podiumsdiskussion in Wiesbaden auf das Erfolgsmodell zurück, das inzwischen in fast allen Bundesländern Schule gemacht hat.

Podiumsdiskussion anlässlich der Zehn-Jahresfeier (von links): Wissenschaftsminister Timon Gremmels, Prof. Dr. Uta Gaidys (Mitglied Wissenschaftsrat), Moderatorin Dr. Christine Burtscheidt (Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur), Prof. Dr. Karim Khakzar (Präsident der Hochschule Fulda, Vorsitzender der hessischen HAWs), Prof. Dr. Matthias Kleiner (Vorsitzender der Gutachterkommission), Prof. Dr. Alexandra Zein (Technische Hochschule Aschaffenburg) Fotos: Hochschule Fulda

Überreichung der Urkunde zur Ausübung des Promotionsrechts am 10. Oktober 2016 durch den damaligen Wissenschaftsminister Boris Rhein (links) an den Fuldaer Hochschulpräsidenten Prof. Dr. Karim Khakzar.

2016 löste die Verleihung des eigenständigen Promotionsrechts an eine HAW eine kleine Revolution im deutschen Hochschulsystem aus. Der damalige Wissenschaftsminister und heutige Ministerpräsident Hessens, Boris Rhein, überreichte am 10. Oktober 2016 dem Fuldaer Hochschulpräsidenten Prof. Dr. Karim Khakzar die erste Urkunde zur Ausübung des eigenständigen Promotionsrechts an einer deutschen Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Damit konnte in Fulda das Promotionszentrum „Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Globalisierung, Europäische Integration und Interkulturalität“ eingerichtet werden. Als bundesweit erste HAW durfte die Hochschule Fulda einen Doktortitel verleihen.

Bis dahin war das Promotionsrecht ein Privileg traditioneller Universitäten. Entsprechend heftig war deren Widerstand gegen die Einführung. Die Hessische Landesregierung ließ sich davon nicht beirren, sah jedoch vorsorglich eine Befristung auf fünf Jahre mit anschließender Evaluation durch ein unabhängiges Gutachtergremium. Den Vorsitz der hochkarätig besetzten Jury führte der ehemalige Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Prof. Dr.-Ing. Matthias Kleiner. Dieser bescheinigte Anfang 2022 nach intensiver Prüfung, „dass in den betrachteten Promotionszentren der hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften tragfähige Strukturen für die Betreuung qualitativ anspruchsvoller Promotionen aufgebaut wurden und das in kürzester Zeit“. Die Gutachter sprachen von einer „beachtlichen Leistung“ und die Hessische Landesregierung entfristete das Promotionsrecht.

 

Hessisches Erfolgsmodell Vorbild für fast alle Bundesländer

Das hessische Experiment hatte Folgen für das gesamte deutsche Hochschulsystem. Denn nach der sehr erfolgreichen Begutachtung folgten praktisch alle Bundesländer dem hessischen Vorbild. Lediglich Sachsen zeigt sich bisher zögerlich. Diese hessische Erfolgsgeschichte war für Minister Gremmels Anlass genug, Hochschulleitungen, Vertreterinnen und Vertreter der hessischen Promotionszentren und der Landespolitik sowie Promovierende zu einer Jubiläumsfeier in das Hessische Landesmuseum für Kunst & Natur einzuladen. In seinem Grußwort fand er viel Lob sowohl für die Personen, die maßgeblich an der Einführung beteiligt waren, als auch für die Professorinnen und Professoren, die die Promotionszentren mit großem Engagement aufgebaut und etabliert haben. „Hochschulen für Angewandte Wissenschaften entwickeln Lösungen für konkrete Herausforderungen – ob in der Industrie, im Gesundheitswesen oder im sozialen Bereich – und tragen dazu bei, Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen. Das Promotionsrecht und die damit verbundene Forschungsleistung von Doktorandinnen und Doktoranden stärken diese Rolle“, resümierte Gremmels.

Auf die Grußworte folgte eine Podiumsdiskussion mit einem Rückblick auf die vergangenen zehn Jahre, an der neben Wissenschaftsminister Gremmels auch der Vorsitzende der Gutachterkommission Prof. Kleiner sowie der Fuldaer Hochschulpräsident Prof. Khakzar teilnahmen. Als Sprecher der hessischen HAWs hatte Khakzar seinerzeit die Federführung bei der Einführung des Promotionsrechts inne und verhandelte mit dem Ministerium die Rahmenbedingungen, an denen sich später die anderen Bundesländer orientieren sollten.

 

Hochschule Fulda bundesweit Vorreiterin beim eigenständigen Promotionsrecht

An den inzwischen acht hessischen Promotionszentren der fünf HAWs forschen derzeit etwa 300 Promovierende. Die Hochschule Fulda zählt mit aktuell über 110 die meisten Doktorandinnen und Doktoranden. „Das eigenständige Promotionsrecht hat für unsere Hochschule einen Quantensprung bedeutet. Die Forschung hat enorm an Bedeutung gewonnen. Die eingeworbenen Drittmittel haben sich verdreifacht und bei der Gewinnung von Professorinnen und Professoren sind die Vorzüge eines eigenen Promotionsrechts deutlich spürbar. Die Reputation der Hochschule Fulda ist im internationalen Kontext durch das Promotionsrecht natürlich auch erheblich gestiegen“, fasst Khakzar die erfreuliche Entwicklung der letzten Jahre zusammen.

Auf das Podium waren auch Prof. Dr. Uta Gaidys, Mitglied des Wissenschaftsrats, sowie Prof. Dr. Alexandra Zein geladen. Letztere steht für ein weiteres Erfolgskapitel des Promotionsrechts an HAWs. Sie gehört zu den ersten Absolventinnen des Promotionszentrums „Soziale Arbeit“ und ist heute selbst Professorin an der Technischen Hochschule Aschaffenburg. Damit bilden HAWs inzwischen in Disziplinen wie beispielsweise der Sozialen Arbeit, die hauptsächlich von HAWs vertreten werden, ihren eigenen professoralen Nachwuchs aus.