Lokales FD 08.05.2026

Wähler beeinflusst? - Entscheidung zur Ausländerbeiratswahl vertagt

Fulda (sk) – Bevor entschieden wird, ob die Wahl zum Fuldaer Ausländerbeirat teilweise wiederholt wird, soll ein Vertreter der Partei, bei welcher Manipulationen vermutet werden, die Möglichkeit bekommen, sich zur Sache zu äußern. Das entschieden die Mitglieder des eingesetzten Wahlprüfungsausschusses am Donnerstagabend. Der Ausschuss war eingesetzt worden, nachdem Auffälligkeiten im Ergebnis und ein anonymes Schreiben den Verdacht aufkommen hatten lassen, dass Briefwähler beeinflusst worden sein können.

Von links: Hans-Dieter Alt, Stadtverordnetenvorsteherin Margarete Hartmann und Petra Krack (Stadtverwaltung). Foto: Stefan Krug

Wie der zu Beginn der Sitzung gewählte Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses Hans-Dieter Alt erläuterte, gebe es zwei Indizien, die Unstimmigkeiten vermuten lassen. Zum einen die deutlichen Abweichungen beim Ergebnis zwischen Urnen- und Briefwahl. Die bei der Wahl am 15. März mit absoluter Mehrheit siegreiche Internationale Sozialdemokratische Liste (ISL) hatte an der Urne rund 38 Prozent erreicht und bei der Briefwahl rund 70 Prozent. Des Weiteren habe es ein anonymes Schreiben gegeben, in dem einem Mitglied dieser Liste vorgeworfen wurde, er habe seine berufliche Situation ausgenutzt „Leute mit Briefwahlunterlagen zu sich kommen zu lassen”, um diese zu beeinflussen, die Wahlunterlagen in seinem Sinne und in seiner Anwesenheit auszufüllen. Alt erklärte dem Ausschuss, dass eine Wahlwiederholung bedeuten würde, dass einzig die Briefwähler erneut angeschrieben würden, um noch einmal abzustimmen. Das Ergebnis der Urnenwahl hätte weiter Bestand. Ebenso die Beschlüsse des neugewählten Beirats, der sich konstituieren wird. Damit es zu teilweisen Neuwahlen kommt, müsse der Ausschuss feststellen, „dass die Wahl beeinflusst wurde”, und dass es ohne Beeinflussung zu einer anderen Sitzverteilung gekommen wäre.

Im Laufe der Diskussion sahen alle außer Szymon Mazur (SPD), der „an sich keine Unregelmäßigkeiten feststellen” konnte aufgrund des bisher Gesagten, Klärungsbedarf, wobei auch Mazur dafür war den ISL-Vertreter anzuhören. Michal Grosch (FDP) hielt es für unwahrscheinlich, dass 236 Menschen beeinflusst wurden, die nach seiner Berechnung notwendig waren, um die Sitzverteilung zu ändern. In der Summe folgten alle der Argumentation von Hans-Dieter Alt, dass der Ausschuss eine politische Entscheidung zur Glaubwürdigkeit von Wahlen treffen müsse, und keine rechtliche mit entsprechend rechtssicheren Beweisen. Die Staatsanwaltschaft habe zwar Ermittlungen aufgenommen – bis zu einem Ergebnis, eventuell einer Anklage oder einem Urteil werde es aber dauern.

Frank Schüssler (AfD) erklärte, wie wichtig korrekte Wahlen für die Demokratie seien: „Deshalb halten wir eine Aufklärung für wichtig.” Dem stimmten dann auch fast alle Anwesenden zu, wobei sich auch darauf geeinigt wurde, den im anonymen Brief genannten Vertreter einzuladen und ihm eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Beschlossen wurde dann, am 11. oder 13. Mai in einer weiteren Sitzung, nachdem der ISL-Vertreter gehört wurde, darüber abzustimmen, ob die Briefwahl wiederholt wird. Diese Sitzung ist nicht öffentlich, außer der ISL-Vertreter erklärt schon vorher nicht zu kommen, um die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen zu schützen. Die kurzfristige Sitzung ergibt sich aus der Gesetzeslage, nach der über die Gültigkeit der Wahl spätestens zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 18. Mai abgestimmt werden muss.

Keinen Erfolg hatte die AfD mit einem Antrag auf Erweiterung der Prüfung auch auf die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung. Schüssler begründete den Antrag unter anderem damit, dass EU-Bürger bei beiden Wahlen wählen durften: „Es besteht daher die konkrete Möglichkeit, dass eine etwaige systematische Beeinflussung von Briefwählern nicht auf die Ausländerbeiratswahl beschränkt war, sondern auch die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung erfasst hat.” Alt erklärte ihm darauf, dass der Ausschuss einen klar umgrenzten Auftrag von der Stadtverordnetenversammlung bekommen habe. Weiter habe diese die Gültigkeit der Stadtverordnetenwahl schon ordnungsgemäß festgestellt. Falls die AfD diesen Beschluss nun anzweifle, müsse sie einen Antrag in der Stadtverordnetenversammlung stellen.

 

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Sitzung des Wahlprüfungsausschusses. Fotos: Stefan Krug.