Aus gegebenem Anlass mahnt die Stadtverwaltung Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher, weder Tiere noch Kinder oder andere Menschen, die sich im Zweifelsfall nicht selbst befreien können, im Auto zurückzulassen.
In den vergangenen, schon recht warmen Tagen, haben die Mitarbeitenden des Fachbereichs Ordnungsdienste bereits mehrere zurückgelassene Hunde in Autos vorgefunden.
Die Mitarbeitenden schreiten nicht sofort ein, sondern kehren nach einer Weile zum Fahrzeug zurück, um zu überprüfen, ob der Halter oder die Halterin wieder zurückgekehrt ist. Wenn der oder die Besitzerin jedoch nach einer geraumen Zeit noch nicht zum Auto zurückgekehrt ist, sind die Mitarbeitenden vor dem Hintergrund des Tierschutzgesetzes in der Pflicht, den Halter zu ermitteln und das Tier zu befreien. Zudem kann das Zurücklassen des Tieres mit einem Bußgeld sanktioniert werden.
Vor diesem Hintergrund bittet die Kreisstadt daher um einen verantwortungsbewussten und rücksichtsvollen Umgang mit Tieren und Menschen.
