Ein medizinischer Notfall kann jeden treffen – unabhängig von Alter und Lebenssituation. Wer 18 Jahre oder älter ist, kann regeln, was in einer solchen Notlage zu tun ist. Eine Gesundheitsexpertin informiert über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Was genau regelt eine Patientenverfügung und wie kann festgelegt werden, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen erwünscht oder nicht erwünscht sind? Wie können Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten getroffen werden? Die Veranstaltung wird vom Ministerium für Familien, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege gefördert. Die Veranstaltung ist kostenlos und kann ohne Anmeldung besucht werden. Bei Fragen können sich Interessierte gerne an den BürgerTreff / das Familienzentrum unter 06648 62 59 606 wenden.
