Lokales FD 07.05.2026

Ganztagsanspruch ab 2026/2027: Landkreis rüstet Grundschulen auf

Fulda (pk) – Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift in Deutschland stufenweise der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Der Landkreis Fulda hat als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Vorbereitungen für alle 52 Schulstandorte abgeschlossen. Landrat Bernd Woide und Ulrich Nesemann, Leiter des Fachbereichs Bildung, Familie, Jugend und Sport, gaben im Landratsamt Einblicke in die Umsetzung.

Foto: Paul Kukula

Der bundesweite Anspruch garantiert eine Betreuung an fünf Tagen pro Woche für insgesamt acht Stunden, wobei die reguläre Unterrichtszeit angerechnet wird. Ziel ist die Stärkung der Lern- und Lebenswelt der Kinder sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Während das Land Hessen die Lehrkräfte stellt, verantwortet der Landkreis die Räumlichkeiten, das Mittagessen, die digitale Struktur, die Ferienbetreuung und das Personal für den Ganztag. „Das ist wichtig, um zu sehen, was die Anstrengungen des Landkreises waren“, betonte Nesemann. Das Angebot umfasst Hausaufgabenbetreuung, Ruhephasen, freies Spiel sowie verschiedene Arbeitsgemeinschaften (AGs).

Bisher verfügten 29 der 52 Schulen über ein Ganztagsangebot, 19 boten Betreuungen über Fördervereine an und vier Standorte hatten noch kein Angebot. „Das erfreuliche Ergebnis ist, dass wir ab dem Sommer 26/27 alle Schulen im Ganztag haben. Das heißt, alle Schulen haben sich auf den Weg gemacht und ihr pädagogisches Konzept erarbeitet“, so Nesemann. Die acht Millionen Euro Zuschuss von Bund und Land decken dabei nur einen Bruchteil der tatsächlichen Investitionen des Landkreises.

Für das kommende Schuljahr werden 1616 Erstklässler und insgesamt 6200 Grundschüler erwartet. Es wird damit gerechnet, dass etwa 50 Prozent, rund 3100 Kinder, das Angebot nutzen werden. „Das ist nicht nur eine Zahl, die wir uns ausgedacht haben, sondern sie basiert auf Erfahrungswerten aus den Schulen“, erklärte Nesemann. Obwohl der Anspruch offiziell nur für die neuen Erstklässler gilt, wird niemand ausgeschlossen: „Wir haben schon früh festgelegt, dass wir niemanden nach Hause schicken, nur weil er keinen Rechtsanspruch hat“, versicherte Nesemann. Landrat Woide bekräftigte: „Das, was an den Schulen läuft, soll natürlich weiterlaufen.“

Der Rechtsanspruch soll zudem für acht der zwölf Ferienwochen gelten. Hierbei wird aktuell noch an der konkreten Umsetzung gearbeitet, wobei die Teilnahmequote in den Ferien erfahrungsgemäß deutlich geringer ausfällt als während der regulären Schulzeit.

Personell wird die neu gegründete Schulservice GmbH ab Sommer rund 570 Personen beschäftigen, größtenteils auf geringfügiger Basis. „Wichtig war für uns, das bestehende Personal dabei zu behalten“, so Nesemann. Fehlende pädagogische Ausbildungen werden durch Qualifizierungsangebote ausgeglichen.

Die Finanzierung erfolgt über das Land, den Landkreis und Elternbeiträge. Geplant sind drei Module, die je nach Anzahl der Betreuungstage voraussichtlich zwischen 20 und 40 Euro pro Monat kosten werden. „In unserem Modell sagen wir, dass jeder, der unsere Betreuung für sein Kind in Anspruch nimmt, einen gewissen Beitrag zahlt. Dabei kommt es darauf an, wie die Betreuung tageweise genutzt wird – danach richtet sich der monatliche Beitrag“, erläuterte Nesemann. Er stellte zudem klar: „Wir wollen und dürfen daran kein Geld verdienen.“ Für Leistungsbezieher sind Ermäßigungen vorgesehen.