Lokales FD 19.05.2026

Empfehlung bestätigt: Ausländerbeiratswahl wird teilweise wiederholt

Fulda (sk) – Nachdem sich vorher schon die Ausschüsse konstituiert hatten, berieten die Fuldaer Stadtverordneten in der folgenden Sitzung ab 18 Uhr für mehr als fünf weitere Stunden. Neben Wahlen waren ein Widerspruch der AfD zu Wahlen der letzten Sitzung und das Ergebnis des Wahlprüfungsausschuss zur Ausländerbeiratswahl Thema.

Fotos: Stefan Krug

Nach der Kommunalwahl müssen einige Kommissionen, Beiräte und Ausschüsse neu besetzt werden. In mehr als einem Dutzend Wahlen, die meisten geheim mit drei verschiedenen Wahlvorständen, wurden die neuen Mitglieder bestimmt – angefangen vom Verwaltungsrat der Sparkasse über die Schul- und Brandschutzkommission, die Vertreter in den Verbandsversammlungen im Abwasserverband und Gruppenwasserwerk Florenberg bis hin zu den Mitgliedern im Denkmalbeirat und Jugendhilfeausschuss. Insgesamt gab es dabei keine Überraschung – auch wenn einige Mal das Los, gemäß der Hessischen Gemeindeordnung gezogen von Stadtverordnetenvorsteherin Margarete Hartmann, entscheiden musste.

Wahlwidersprüche der AfD gegen die Wahl der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher fanden bei allen anderen Parteien keine Zustimmung und wurden mit großer Mehrheit abgelehnt. Begründet hatte Pierre Lamely sie damit, dass sich bei den gemeinsamen Listen von CDU, Grüne und FDP/FW/FGG nach seiner Ansicht um eine „instabile Zählgemeinschaft ohne Koalitionsvertrag” handle, auf welche die Mehrheitsklausel der Hessischen Gemeindeordnung nicht anwendbar sei. Diese besagt, dass eine Liste, die mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält, dann auch mehr als die Hälfte der Mandate besetzt. Durch diese Regelung bekam die AfD einen Magistratssitz weniger und keinen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden, was der Partei jeweils ohne die Mehrheitsklausel nach dem Wahlergebnis zugestanden hätte. Dieser Meinung widersprach Patricia Fehrmann (CDU) deutlich, die darauf hinwies, dass zur Anwendung der Mehrheitsklausel nirgends in Gesetzen ein Koalitionsvertrag gefordert werde. Hans-Dieter Alt (CDU) wunderte sich, dass sich die AfD Gedanken um die Zukunft seiner Partei mache: „Die Zusammenarbeit der gemeinsamen Liste ist für eine konstruktive Arbeit in den nächsten fünf Jahren ausgelegt.” Ute Riebold (Die Partei) wies auf den wichtigen Aspekt hin, dass die Wahlen bewusst in geheimer Abstimmung durchgeführt werden müssen.

Eine intensive Diskussion gab es dann zu später Stunde zur Gültigkeit der Wahl zum Ausländerbeirat. In ihrer ersten Sitzung hatte die Stadtverordnetenversammlung einen Wahlprüfungsausschuss beauftragt. Dessen Vorsitzender Hans-Dieter Alt skizzierte das Ergebnis: „Die Differenzen bei den Wahlergebnissen einer Gruppierung, die für die Ausländerbeiratswahlen kandidierte, waren sehr hoch. Im Extremfall bestanden zwischen Urnenwahl und Briefwahl 57 Prozentpunkte Differenz. Das niedrigste Ergebnis der Urnenwahl betrug 25,96 Prozent, das höchste Ergebnis der Briefwahl erreichte 83 Prozent. Diese Abweichung war für alle Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses ein Indiz für Unregelmäßigkeiten.“ Übereinstimmung herrschte auch, dass es kein rechtlich normiertes Größenmerkmal geben würde, bei dem man verbindlich von einer Unregelmäßigkeit ausgehen könne. Man war sich allerdings einig, dass die Einschätzung des Ausschusses weniger auf einer rechtlichen als auf einer politischen Würdigung der Feststellungen basieren müsse. Der Ausschuss habe daher mit einer Mehrheit von zwölf Stimmen, bei einer Gegenstimme von Dr. Szymon Mazur (SPD), beschlossen, eine Wiederholung der Briefwahl zum Ausländerbeirat zu empfehlen.

Die AfD wollte in einem Änderungsantrag die Wiederholung auf die Briefwahl zur Stadtverordnetenversammlung erweitern, „da die Briefwahlunterlagen gemeinsam versandt wurden und eine Überschneidung der Wahlberechtigtenkreise bei EU-Bürgern besteht”. Angesichts der höheren Zahl an Abstimmenden seien hier statistische Auffälligkeiten „nicht zwangsläufig zu erwarten” und es seien zu einer veränderten Zusammensetzung der Stadtverordnetenverssammlung nur wenige Stimmen notwendig gewesen. Diese Ansicht fand bei keinem Vertreter einer anderen Partei oder Gruppierung Zustimmung – im Gegenteil wurde in Richtung der AfD betont, sie nähre Zweifel an demokratischen Wahlen, obwohl es keinerlei belegbaren Hinweis auf irgendwelche Auffälligkeiten gebe. Entsprechend wurde der Antrag der AfD auch von allen anderen Anwesenden abgelehnt. Die AfD erklärte daraufhin, auch dem Antrag auf Wiederholung der Briefwahl zum Ausländerbeirat nicht zuzustimmen.

Ebenso keine Zustimmung, nicht einmal aus ihrer eigenen Fraktion mit FDP und FWG, fand der Antrag von Dr. Tatevik Mamajanyan (FGG), den Wahlprüfungsausschuss noch einmal beraten zu lassen, da es ihrer Ansicht nach nicht eindeutig geklärt sei, ob das differierende Ergebnis zwischen Urnen- und Briefwahl nicht auch andere Gründe haben könne.

Geschlossen gegen die Wahlwiederholung votierte auch die SPD. Szymon Mazur begründete dies damit, dass seine Partei dazu „die gesetzlichen Voraussetzungen” nicht erfüllt sehe. Im Gegensatz zu allen anderen Mitgliedern vom Wahlprüfungsausschuss sah er in dem Beschluss nicht nur eine politische Entscheidung, sondern meinte, dass „Unregelmäßigkeiten rechtlich nicht zweifelsfrei nachgewiesen wurden” und das bei Zweifeln „immer Zugunsten der Rechtmäßigkeit” zu entscheiden sei.

Fuldaer Stadtverordnetenversammlung am 18. Mai. Fotos: Stefan Krug