Der Zuschauerbereich im Gerichtssaal war wieder gut gefüllt. Die vielen Besucher, darunter auch Familienangehörige des getöteten Ehepaares, lauschten gespannt dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage sowie der Verteidigung. Staatsanwältin Dr. Christine Seban sah den Angeklagten des Doppelmordes aus Habgier und Heimtücke schuldig und forderte daher eine lebenslange Haftstrafe ohne Aussicht auf Bewährung. Auch die besondere Schwere der Schuld sah Seban als erwiesen an. In ihrem Plädoyer erläuterte sie, dass der 51-jährige Mann am Abend des 28. Juni 2025 gegen 21 Uhr bei dem getöteten Ehepaar handwerkliche Arbeiten in Form von Messungen an Fenstern vorgenommen habe. Am späten Abend, etwa gegen 22.30 Uhr, sollen der Angeklagte sowie die Opfer im Hof eine Zigarette geraucht haben. Dabei soll zur Sprache gekommen sein, dass der Angeklagte weitere Arbeiten im Nebenraum verrichten solle. Etwa eine halbe Stunde später gingen die drei zum anschließenden Tatort, bei dem der Angeklagte den älteren Mann von hinten oder schulterübergreifend attackiert und mit einem Messer acht Mal in den Hals eingestochen haben soll. Im Anschluss habe sich der 51-Jährige der Ehefrau zugewandt und tötete sie ebenfalls mit zwölf Stichen in den Brustkorb. Beide Opfer erlagen ihren Stichverletzungen augenblicklich.
Einige Jahre vor der Tat verschwand beim Ehepaar ein Geldbetrag in Höhe von 3000 Euro. Die Opfer verdächtigten damals bereits den Angeklagten und einen weiteren Handwerker derselben Firma, wobei der 51-Jährige seinen Kollegen als „Langfinger“ bezeichnete, und das Ehepaar gewarnt hätte. Zum Zeitpunkt des Mordes befand sich der Angeklagte in großer Geldnot und wusste aufgrund des Vorfalls mehrere Jahre zuvor, dass das Ehepaar etwa 12.000 Euro im Haus aufbewahrte. Nach dem Mord durchsuchte der Angeklagte die Wohnung, wurde allerdings nicht fündig. Im Anschluss schaute er nach dem behinderten Sohn des getöteten Ehepaares und verschloss die Tür von außen. Gegen 23.15 Uhr soll er Richelsdorf verlassen und nach Herda gefahren sein. Dort habe die Schwester sowie ein Bekannter den Angeklagten erwartet und einen Kindersitz, der von ihm mitgeführt wurde, abgeholt. Im Anschluss sei er nach Hause gegangen und habe sein Handy dort zurückgelassen, ehe er zurück zum Tatort fuhr. Gegen 23.45 Uhr wurde er von einem Blitzer in Richelsdorf erfasst. Währenddessen habe der Sohn des getöteten Ehepaares Bekannte angerufen und ihnen mitgeteilt, dass seine Eltern nicht zu Hause seien. „Sie sind einkaufen“, gab Seban wieder. Der Angeklagte habe ihm daraufhin die Telefone sowie Handys entwendet. Im Anschluss durchsuchte er das obere Geschoss der Wohnung nach dem Geld, jedoch ohne Erfolg. Erneut schloss der Angeklagte den Sohn des Ehepaars im Haus ein und transportierte gegen 4.30 Uhr am Morgen die Leichen mit einem Anhänger und einem Roller in ein nahegelegenes Waldstück. Dort soll er die Getöteten akribisch mit Laub bedeckt und sowohl den Anhänger als auch den Roller beseitigt haben.
Einige Stunden später besuchte er dann einen Kindergeburtstag. Während des Prozesses schilderte der Angeklagte drei Einlassungen. In der polizeilichen Vernehmung beteuerte er seine Unschuld: „Er habe nichts mit dem Mord zu tun“, gab Seban wieder. In der zweiten Einlassung gestand er den Doppelmord. In seiner letzten Äußerung unterstelle er der getöteten Frau eine „Affäre“ mit seinem Chef. Als der Angeklagte ihm davon erzählt habe, soll dieser – während sich der 51-Jährige auf der Toilette befand – seine Ehefrau im Nebenraum attackiert haben. Als der Angeklagte ihm das Messer entreißen wollte, habe er den Mann schließlich aus Notwehr gehandelt. Für die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage seien die Einlassungen nicht plausibel und nachvollziehbar, da keinerlei Verletzungen oder Hämatome beim 51-Jährigen gefunden worden seien. Zudem passe er seine Aussagen dem Prozessverlauf an und solle bereits mehrfach gelogen haben.
Laut Staatsanwaltschaft und Nebenklage habe der Angeklagte das Ehepaar aufgrund seiner finanziellen Notlage getötet. Zudem seien mehrere Mordmerkmale, wie Heimtücke und Habgier, aber auch die besondere Schwere der Schuld nachgewiesen. Rechtsanwalt Knut Hillebrand, Vertreter der Nebenklage, hob während seines Plädoyers vermehrt die Vielzahl an Lügen des Angeklagten hervor. „Sein ganzes Leben besteht aus Täuschung und Lügen“, sagte Hillebrand. Sowohl eine der beiden Töchter als auch der Bruder der getöteten Frau richteten noch einige emotionale Worte an das Gericht.
