Vergleichbar mit einer Garantie muss auch bei Straßenbaumaßnahmen die Bauleistung für die Zeit der Gewährleistung mängelfrei sein. An der B275 sind nun vor Ablauf der Gewährleistungsfrist Mängel aufgetreten, welche zu Lasten des Auftragsnehmers beseitigt werden.
Für die Dauer von drei Tagen, ab Montag, den 8. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 10. Juni werden daher an der Bundesstraße B275 im Rahmen der Gewährleistung Nachbesserungsarbeiten durchgeführt. Betroffen ist hierbei der Bereich der freien Strecke zwischen Grebenhain und Vaitshain.
Hierfür werden die Verkehrsteilnehmenden ab Grebenhain über Ilbeshausen zur B275, Altenschlirf, Nösberts-Weidmoos und umgekehrt umgeleitet. Für mögliche Anliegende im Baufeld gelten währenddessen in Abstimmung mit der Baufirma gesonderte Regelungen.
