Lokales FD 11.03.2026

SPD-Stadtverband lässt Plakat der CDU rechtlich prüfen

Fulda (pm/pf) – „Wie nervös müssen zumindest Teile der CDU sein, wenn auf Kritik beleidigt oder mit verbalen Rundumschlägen reagiert wird?“ Es sei schon sehr interessant festzustellen, wie dünnhäutig die CDU geworden ist. Sieht sie etwa die Felle wegschwimmen? Gedankenlose Raserei ist nicht unbedingt förderlich für den demokratischen Diskurs, auch im Wahlkampf, meint der SPD-Stadtverband in einer Pressemitteilung.

Um dieses Plakat geht es zwar nicht – doch an einem anderen der CDU übt wiederum die Fuldaer SPD Kritik. Foto: Christine Görlich

Auch die SPD habe Kritik an der einen oder anderen Inszenierung der CDU. Das Plakat mit der Stadtwache, einem Polizeifahrzeug und CDU-Vertretern, davon ein aktiver Polizist und ein Polizeibeamter a.D., gebe schon erheblichen Anlass zur Kritik. „Ob das Plakat rechtlichen Ansprüchen genügt ist, das haben wir prüfen lassen. Wir haben deshalb das Regierungspräsidium Kassel als Kommunalaufsicht gebeten zu prüfen, ob das Plakat diesen Ansprüchen genügt“, schreibt Co-Vorsitzender H.-J. Tritschler.

Das Regierungspräsidium habe sich allerdings für nicht zuständig erklärt und die Anfrage an die Stadt Fulda weitergeleitet. Die Antwort der Stadt sei gewesen, dass man keinen Grund zur Beanstandung sehe. „Wir werden darüber nachdenken, ob wir nun das Hessische Innenministerium bitten, die Angelegenheit zu prüfen. Unabhängig vom aktuellen Wahlkampf halten wir es für wichtig, hierüber Klarheit zu schaffen“, teilte Tritschler mit.

„Unabhängig von der Rechtsfrage sollte sich die CDU fragen, was sie mit einem solchen Plakat ausdrücken will. Hat sie den Anspruch auf Vereinnahmung von Behörden oder Institutionen? Sicherheit ist kein Thema einer einzelnen Partei. Die Polizei kann sich auch der Unterstützung durch die SPD sicher sein, dazu bedarf es keines Plakates“.

„Behörden oder öffentliche Einrichtungen sollten im Wahlkampf nicht der Vereinnahmung politischer Interessen dienen“, meint H.-J. Tritschler. Das gelte allerdings auch umgekehrt, sie dürfen sich nicht vereinnahmen, heißt es zum Schluss der Pressemitteilungen.