„Wir dürfen und sollten Kinder mit Down-Syndrom und andere nicht auf eine Belastung reduzieren. Wie wir mit ihnen umgehen, auch mit den Herausforderungen, und die konkrete Unterstützung für Familien, ihre Freunde, das Umfeld, das ist ein Prüfstein wie human eine Gesellschaft ist. So sind diese Menschen in besonderer Weise sensibel und empfindsam“, so die Forderung des Fuldaer Bundestagsabgeordneten Michael Brand, der auch persönlich wurde: „Ich denke gerade an meinen Freund Johannes, an Titus und andere, die ohne Zweifel nicht nur mein Leben bereichern.“
„Wir erleben eine rasante Entwicklung in einem hochsensiblen Bereich, auch deutlich höhere Fehldiagnosen als erwartet. Genau deshalb müssen wir genau hinschauen“, so Brand. Der medizinische Fortschritt sei ausdrücklich zu begrüßen, „aber er braucht zugleich klare ethische Leitplanken. Wie in vielen Bereichen des technologischen, auch medizinischen Fortschritts bleibt es unsere Verantwortung, mögliche Risiken mit im Blick zu behalten und auf Warnsignale frühzeitig zu reagieren.“
Aktuelle Zahlen zeigen: Der Test wird längst nicht mehr nur bei Risikoschwangerschaften genutzt – inzwischen nimmt ihn, nach kürzlich veröffentlichten Zahlen der BARMER, unabhängig davon schon jede zweite Schwangere in Anspruch. „Damit droht aus einem gezielten Angebot für Risikofälle schleichend ein Routine-Screening zu werden. Das war nie die Absicht – und könnte uns zunehmend in eine Situation bringen, in der ungeborenes Leben selektiert wird“, betonte Brand.
Er warnte vor dieser Entwicklung: „Der Test selbst ist nicht invasiv, aber seine Folgen sind es sehr wohl.“ Der Antrag von Abgeordneten der CDU/CSU, SPD, Grünen und Linke fordert daher ein zügiges Monitoring der Auswirkungen sowie ein unabhängiges, interdisziplinäres Expertengremium. „Wir brauchen das ganze Bild, deshalb das Monitoring. Nur so können wir als Gesetzgeber über den weiten Umgang in diesem äußerst sensiblen Bereich angemessen entscheiden.“
Brands Plädoyer: „Was es nicht geben darf, ist eine falsche Anwendung, wenn damit ungeschütztes, schwaches Leben akut gefährdet wird. Denn wir haben eine Verpflichtung, eine Verantwortung in diesem besonderen Verfahren, weil am Ende Menschenleben gefährdet sein können, die im Kern nicht gefährdet sind und nicht gefährdet werden dürfen.“
