Nachdem der 39-Jährige keine plausiblen Angaben über die Herkunft des Bargeldes machen bzw. keinen Herkunftsnachweis vorlegen konnte, wurde das Geld zur Vorbereitung der möglichen Einziehung sichergestellt und Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet.
„Beweislastumkehr“ - Vereinfachte Verfahren für die Vermögensabschöpfung
Mit der Strafrechtsänderung 2017 können die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte Vermögenswerte mit unklarer bzw. krimineller Herkunft leichter einziehen – der Nachweis einer konkreten strafbaren Handlung ist hierfür nicht notwendig – d. h. der Betroffene muss nachweisen, dass er das gesicherte Vermögen auf legale Weise erlangt hat. Auch die niederbayerischen Polizeidienststellen gemeinsam mit den Justizbehörden greifen vermehrt auf die rechtlichen Möglichkeiten zurück, um Taterträge zu sichern – denn: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“.
