„Die größte Frage, die wir uns stellen mussten, war die des Vorsatzes“, sagte Richterin Angelina Pluta in ihrer Urteilsverkündung. Während des Prozesses hatte sich der Angeklagte immer wieder als „Strohmann“ dargestellt, der keine Kenntnisse über die Firmenunternehmungen gehabt und lediglich mit seinem Namen gebürgt habe. Das sah das Gericht jedoch nicht als erwiesen an. Zudem hielt die Richterin die Ausführungen des Angeklagten zu dem Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinem Bekannten für zu vage.
Dem 58-Jährigen wurde zur Last gelegt, sich in seiner Tätigkeit als Geschäftsführer eines Marketingunternehmens im Zeitraum vom 2014 bis 2017 in vier Fällen der Steuerhinterziehung schuldig gemacht zu haben. Er ließ sich zu den Vorwürfen ein. Im Jahr 2011 habe er in Absprache mit einem Bekannten ein Einzelgewerbe gegründet. Der Bekannte habe selbst kein Gewerbe mehr anmelden können, da ein von ihm betriebenes Bauunternehmen in der Vergangenheit bereits Pleite gegangen sei. Der Angeklagte habe, wie er es selbst formulierte, als „Strohmann“ fungiert und mit seinem Namen gebürgt. „Ich habe ihm vertraut. Er war Familie“, sagte der 58-Jährige. Vor der Gründung habe er sich einige Unterlagen von dem von dem Bekannten zuvor geführten Unternehmen angesehen und nach dem Rat eines Familienangehörigen schließlich zugesagt. Der Angeklagte selbst sei im Unternehmen nicht tätig gewesen. Der mittlerweile verstorbene Bekannte habe die Firma im Alleingang geführt. „Ich dachte, es hat alles gepasst. Das hat er mir so immer verkauft“, betonte der Angeklagte.
Während einer Betriebsprüfung im Jahr 2016 sei festgestellt worden, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage aufführte, dass das Unternehmen im Jahr 2014 gar keine Steuer- und Umsatzsteuererklärung abgegeben habe. Zudem war angeklagt, dass für die Jahre 2016 und 2017 nur unvollständige Unterlagen abgegeben worden seien. Eine Zeugin sagte aus, dass sie ab Dezember 2016 wiederholt versucht habe, den Angeklagten zu erreichen, um ihn über fehlende Unterlagen während der Betriebsprüfung zu informieren. Der Angeklagte habe die Kontaktversuche allerdings ignoriert. Er gab dazu vor Gericht an, dass er davon ausgegangen sei, dass sein Bekannter sich um alles kümmere. „Er hat immer alles so glaubhaft verkauft, als wäre alles gut gewesen“, erläuterte der 58-Jährige. Er habe die Steuererklärungen in seiner Funktion als Geschäftsführer ohne sie zu hinterfragen unterschrieben. Erst bei der Betriebsprüfung habe er gemerkt, dass etwas nicht stimme. Die Zeugin sagte aus, dass sie während der Betriebsprüfung lediglich einmal mit dem Bekannten gesprochen habe und alles weitere ausschließlich über den 58-Jährigen gelaufen sei.
Als weiterer Zeuge trat der Steuerberater des Angeklagten auf. Der 69-Jährige sagte aus, dass er gemeinsam mit seinem Mandanten den Bekannten in dessen Wohnung besucht hätte, um diesen zur Rede zu stellen. Sie hätten gewollt, dass der Mann eine vom Steuerberater handschriftlich verfasste Erklärung unterschrieb, in der er einräumte, dass der 58-Jährige nichts über die Firmengeschäfte gewusst habe. Der Bekannte habe eine Unterschrift aber verweigert. Wenige Tage später hätte es ein erneutes Treffen gegeben, in dem der Mann zugegeben habe, dass der 58-Jährige nicht in die Geschäfte des Unternehmens eingebunden gewesen sei. Dies habe der Steuerberater im Anschluss dem Finanzamt weitergegeben. Ein weiterer Zeuge aus der Kanzlei gab ebenfalls an, dass der Bekannte des 58-Jährigen zugegeben habe, der Hauptverantwortliche zu sein, etwas Schriftliches dazu gäbe es allerdings nicht.
Die Staatsanwaltschaft plädierte im Anschluss an die Beweisaufnahme auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Sie hielt dem Angeklagten dabei zugute, dass die Steuern bereits nachgezahlt wurden. Zudem glaubte der Staatsanwalt dem 58-Jährigen, dass ihm das Verfahren schwer zusetze. Am Tatvorwurf ändere dies allerdings nichts. Nach außen hin habe der Angeklagte als Ansprechpartner fungiert, auch bei den Steuerbehörden. Zudem hätte er zu jederzeit Einsicht in die Unterlagen nehmen können, aber erst als es bei der Betriebsprüfung zu Problemen kam, „hat er kalte Füße bekommen“. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Michael Weil, plädierte auf Freispruch. Er vermisste in den Akten zum Verfahren einen Vermerkt darauf, dass sein Mandat nichts über die Tagesgeschäfte des Unternehmens gewusst habe.
