Lokales HEF 09.06.2026

Urteil im Richelsdorfer Mordprozess – Lebenslang für 51-Jährigen

Fulda (gü) – Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Ehepaares aus Wildeck-Richelsdorf hat das Landgericht Fulda am Montag das Urteil gesprochen: Der Angeklagte wurde wegen Mordes in Tateinheit mit Totschlag zu lebenslanger Haft verurteilt. Zusätzlich wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Dass Gericht sah es als erwiesen an, dass der 51-Jährige das Ehepaar in der Nacht vom 28. auf den 29. Juni 2025 in dessen Haus durch die Beibringung zahlreicher Stichverletzungen getötet und die Leichen im Anschluss im Wald abgelegt hat (update).

Fotos: Jasha Günther.

Als er in Handschellen in den Saal geführt wurde, hielt sich der Angeklagte eine Mappe vor das Gesicht, bis die Fotografen ihre Kameras wegpackten. Das Interesse von Medien war groß und auch der Zuschauerraum war voll. Die Urteilsverkündung und -begründung verfolgte der 51-Jährige mit gesenktem Blick. Nur als der Vorsitzende Richter ihn am Ende nochmal direkt ansprach, blickte er zu ihm hoch. Die als Nebenklägerinnen auftretenden Töchter des Ehepaars hielten sich während der Urteilsverkündung an den Händen.

Der Vorsitzende Richter blickte in der Urteilsbegründung nochmal auf die Leben des Angeklagten und die Verbindung zu dem Ehepaar, bei dem er immer wieder Arbeiten durchgeführt habe. An dem Abend im Juni 2025 soll er wegen weiterer Absprachen wieder da gewesen sein. Was genau in den gut zwei Stunden im Detail passiert sei – beispielsweise ob erst der Mann oder die Frau getötet wurde – und auch was das Motiv des Angeklagten war, habe nicht abschließend geklärt werden können. Fest stehe aber, dass dem Mann acht tiefe Stichverletzungen im Nackenbereich zugefügt worden seien, wobei auch eine Arterie getroffen worden sei, was zu einem schnellen Verbluten geführt habe. Auf die Frau sei zwölfmal eingestochen worden. Dabei seien unter anderem die Hauptschlagader und das Herz verletzt worden. Ein Stich sei mit einer solcher Wucht ausgeführt worden, dass es eine Austrittswunde am Rücken gab. Dass die Tat geplant gewesen sei, nahm das Gericht nicht an, unter anderem, weil die Tatwaffe aus dem Haus des Ehepaars stammte und dieser für später noch verabredet gewesen sei. Im Laufe der Nacht soll der Angeklagte dann bei mehreren Aufenthalten im Haus, die Räume nach Bargeld durchsucht haben, den Tatort zu reinigen versucht haben und die Leichen auf dem Anhänger eines Rollers in ein nahegelegenes Waldstück gebracht haben.

Ausführlich legte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung dar, warum nur der Angeklagte als Alleintäter in Frage komme, warum das Gericht eine Notwehrlage und die vorherige Tötung der Frau durch ihren Ehemann ausschließe und warum es im Falle der Tötung des Mannes das Mordmerkmal der Heimtücke annimmt und bei der Tötung der Frau auf Totschlag entschieden hat. Insbesondere ging der Vorsitzende Richter Dr. Jörg Weddig dabei auf die drei sehr unterschiedlichen Einlassungen des Angeklagten ein. Im Ermittlungsverfahren habe dieser zugegeben, an dem Abend dort gewesen zu sein, aber bestritten, das Ehepaar getötet zu haben. Im zum Prozessauftakt von seinem Verteidiger abgegebenen Opening-Statement habe der Angeklagte die Tötung der Eheleute im Zuge einer körperlichen Auseinandersetzung, in der er selbst mit dem Messer bedroht worden sei, eingeräumt. In einer dritten Einlassung zu einem späteren Zeitpunkt der Hauptverhandlung habe der Angeklagte dann dargelegt, dass nicht er, sondern der Ehemann die Frau getötet habe. Der Mann sei dann auch auf den 51-Järhigen losgegangen, der den Angriff abgewehrt und denn Mann dabei getötet habe. Als der Richter die Details der dritten Version vortrug, nickte der Angeklagte mehrfach. Das Gericht fand weder die dritte Einlassung an sich noch die Begründung für ihre späte Einbringung plausibel. Die drei Versionen in ihrer Ausführlichkeit hätten aber eines gezeigt: „Der Angeklagte ist in der Lage, extrem detailliert zu lügen“, so Weddig.

Da gleich zwei Menschen getötet wurden, die Tat sehr brutal ausgeführt wurde und dem im Haus lebenden geistig behinderten Sohn des Ehepaars durch die Tat gleich seine beiden wichtigsten Bezugspersonen genommen worden seien, sprach das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld aus. Im Adhäsionsverfahren wurde den beiden Töchtern, die als Nebenklägerinnen auftraten, jeweils ein Hinterbliebenengeld, das der Angeklagte zu Zahlen hat, zugesprochen. Dem Angeklagten gab Wedding am Ende mit auf den Weg: „Wir haben mehrere Lügengeschichten gehört, setzen Sie sich mit der Wahrheit auseinander.“ Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden, es ist noch nicht rechtskräftig.