Die Ergebnisse der Untersuchungen eines noch am gleichen Tag beauftragten Sachverständigen liegen nunmehr vor. Dem Gutachten zufolge konnten keine technischen Defekte oder ein Materialversagen festgestellt werden. Die Auswertung der gesicherten Spuren legt nahe, dass es zu einem Montagefehler durch einen der verunglückten Arbeiter gekommen ist. Eine von drei manuell zu tätigenden Schraubverbindungen, mit denen die Arbeitsbühne ringsum an den Elementen des Windradturms fixiert wird, wurde demnach fehlerhaft ausgeführt. Nach Entfernen der Kranketten wird das Gewicht der Arbeitsbühne grundsätzlich von den drei Befestigungen getragen, aufgrund der fehlerhaft montierten Verbindung versagte die Befestigung und es kam zum Unfallgeschehen. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei sind damit hinsichtlich der Unfallursache weitestgehend abgeschlossen.
Tragischer Unfall: Zwei Tote in Windkraftanlage – Korb stürzt in Tiefe
