Vorausgegangen war ein intensiver Meinungsbildungsprozess von zwei Jahren. In zahlreichen Veranstaltungen mit Expertinnen aus Medizin, Ethik, Recht und Theologie und innerverbandlichen Gesprächen und Diskussion wurde die Vielschichtigkeit des Themas deutlich. Die Grundhaltung der kfd spiegelt sich in diesem Positionspapier: Die Achtung vor dem ungeborenen Leben UND die Selbstbestimmung der Frau. Für die kfd ist klar, dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt weder gesellschaftlich oder medizinisch noch partnerschaftlich oder kirchlich allein gelassen werden dürfen.
Die kfd formuliert in ihrem Positionspapier Forderungen an Kirche und Gesellschaft, unter anderem:
- frei zugängliche, frei verfügbare und kostenfreie Verhütungsmittel,
- frühzeitige und fortlaufende Bildung über Sexualität vom Kindesalter an für alle Geschlechter,
- eine Ansprechperson für sexuelle Bildung in jedem Bistum,
- Schwangerschaftsabbrüche auch in katholischen Krankenhäusern,
- Gewährleistung des Schutzes von Beratungsstellen und Arztpraxen,
- ungestörte Wahrnehmung von Schwangerschaftskonfliktberatung.
Die kfd verwehrt sich gegen eine Verurteilung von Schwangeren, Ärztinnen, Ärzten und Beratungsstellen durch rechte Strömungen innerhalb von Kirche und Gesellschaft. Im Positionspapier heißt es: „Die kfd positioniert sich gegen fundamentalistische und demokratiefeindliche Instrumentalisierungen des Themas. Sie tritt für einen sachlichen Dialog ein, der Polarisierung vermeidet, und für den Schutz von Beratungsstellen und medizinischem Personal. (…) Politik und Zivilgesellschaft sind daher aufgefordert, diese Verantwortung aktiv wahrzunehmen und Bedingungen zu fördern, die selbstbestimmte Entscheidungen ermöglichen und Eltern nachhaltig stärken.“ Das Positionspapier „Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung: Positionen und Perspektiven der kfd zu Paragraf 218 StGB“ steht auf der kfd-Website bereits zur Verfügung.
