Das Verbot betrifft unter anderem alle öffentlichen Grünanlagen, Parks, Friedhöfen etc. Das Feuerverbot umfasst neben dem Entzünden von Grills jedweder Art auch das Entzünden von Kerzen, das Entzünden von Kohlen für zum Beispiel Wasserpfeifen und ähnliches sowie alle Handlungen, die geeignet sind, Brände auszulösen, wie zum Beispiel das Wegwerfen von glühenden Zigarettenstummeln. Insbesondere gilt das Verbot auch auf öffentlichen Grillplätzen und Feuerstellen auf dem Gebiet der Stadt Fulda, die sich in einem Wald oder im Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand befinden, wie zum Beispiel der Grillplatz am Gerloser Häuschen im Niesiger Wald. Im privaten Bereich dürfen Grills und Feuerstellen nach wie vor betrieben werden, die Stadt mahnt jedoch auch hier zur besonderen Vorsicht!
Der Wortlaut der Allgemeinverfügung ist hier zu finden: https://www.fulda.de/stadt-politik/information/amtliche-bekanntmachungen/beitrag/amtliche-bekanntmachung-vom-26-juni-2026#c13660-c13650
