Die Hessentagsstraße wird während des Hessentags vom 12. bis 21. Juni zu einer der wichtigsten Verbindungen zwischen den Veranstaltungsflächen in der Innenstadt. Eine der engsten Stellen befindet sich dabei unmittelbar am Stadtwächter in der Pfandhausstraße, unweit des Bonifatiusplatzes. Genau dort entzündet sich nun eine Diskussion um die Nutzung der Außengastronomie. Mehrere Leser meldeten sich in diesem Zuge bei Osthessen-Zeitung und äußerten ihr Unverständnis darüber, dass der beliebte Biergarten des Stadtwächters während des Hessentags nur eingeschränkt betrieben werden kann. Besonders die unmittelbare Nachbarschaft zum geplanten Weindorf am Hessentag werfe Fragen auf. „Der Biergarten des Stadtwächter – ein idyllischer, von Weinreben überzogener Ort und fester Bestandteil der Altstadtkultur – darf während des Hessentags nicht öffnen“, schrieb ein Leser an die Redaktion. Vor allem angesichts der unmittelbaren Nähe zum Weindorf sei die Entscheidung für viele Besucher nur schwer nachvollziehbar. Es stelle sich die Frage nach Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung, so der Leser weiter.
Die Stadt Fulda weist die Kritik nicht grundsätzlich zurück, verweist jedoch auf die besonderen Anforderungen eines Hessentags. „Der Hessentag findet in großen Teilen der Innenstadt statt. Überall werden Zelte oder Bühnen aufgebaut, damit wir ein vielfältiges Programm bieten können“, erklärte die Pressestelle der Stadt Fulda auf Anfrage. Grundsätzlich versuche die Stadt, bestehende Außengastronomieflächen so weit wie möglich zu erhalten. In einzelnen Bereichen seien jedoch Anpassungen notwendig. „Die Hessentagsstraße führt direkt am Stadtwächter vorbei. Dort befindet sich eine der engsten Stellen der Hessentagsstraße, so dass nur Teile der üblicherweise genutzten Fläche für Außengastronomie zur Verfügung gestellt werden können“, teilte die Stadt weiter mit. Nach Angaben der Pressestelle wurden mit dem Betreiber verschiedene Möglichkeiten besprochen. „Inzwischen wurde mit dem Betreiber der Gastronomie eine einvernehmliche Lösung erzielt. Der Gastronom kann eine Fläche an seinem Gebäude zur Außengastronomie nutzen.“
Tatsächlich wird der Stadtwächter während des Hessentags nicht vollständig auf seinen Außenbereich verzichten müssen. Inhaber Roger Veneri kann weiterhin einen Teil der Fläche direkt am Gebäude nutzen. Nach seinen Angaben entspricht dies allerdings lediglich etwa einem Drittel der ursprünglich verfügbaren Außenfläche. Gegenüber Osthessen-Zeitung zeigte sich Veneri verwundert über die Entscheidung und die damit verbundenen Einschränkungen. Die gefundene Regelung akzeptiere er allerdings. Öffentlich weiter kommentieren möchte Veneri die Angelegenheit nicht. Damit scheint die Frage nach der Nutzung des Außenbereichs zwar formal geklärt. Die Diskussion darüber, ob die Einschränkungen für einen traditionsreichen Gastronomiebetrieb an dieser Stelle notwendig waren, dürfte bei einigen Gästen und Anwohnern dennoch weitergeführt werden.
