Campus 24.07.2026

Projekt „Wohnen für Hilfe“: Hochschule vernetzt Interessenten

Fulda (pm/gü) – Mit Beginn des Wintersemesters 2026/27 zieht es wieder viele neue Studierende nach Fulda. Vor allem die Suche nach bezahlbarem Wohnraum stellt bei Studienbeginn für die jungen Menschen aus aller Welt eine große Herausforderung dar. Die Hochschule Fulda ermutigt deshalb Menschen aus der Region Fulda, die über freie Wohnmöglichkeiten wie leerstehende Zimmer oder ungenutzte Einliegerwohnungen verfügen, diese als Wohnpartnerschaften anzubieten.

Fotos: Hochschule Fulda / Nicolas Heinisch, Johannes Ruppel

Um dem Problem der oftmals langwierigen Wohnungssuche entgegenzuwirken, hat sich das International Office (IO) der Hochschule Fulda an einer Projektidee einiger anderer Hochschulen und Studierendenwerke orientiert: Mit dem Projekt „Wohnen für Hilfe“ sollen Wohnraumgebende und Studierende zusammengebracht werden. Wohnraumgebende stellen ein Zimmer oder Appartement zur Verfügung, Studierende unterstützen im Gegenzug im Haushalt oder bei der Pflege der Außenanlage. Gerade für internationale Studierende kann dies eine gute Möglichkeit sein, Wohnraum zu finden und sich statt hoher Mieten durch Engagement bei den Wohnraumgebenden einzubringen. Während die eine Person händeringend bezahlbaren Wohnraum sucht, wünscht sich die andere Unterstützung im Alltag. „Wohnen für Hilfe“ könnte diese Menschen in Wohnpartnerschaften zusammenbringen.

Eine solche Initiative sei für Wohnraumsuchende und Wohnraumgebende gleichermaßen hilfreich, betont Stefanie Krecek, Koordinatorin für Wohnraum am International Office der Hochschule Fulda: „Unter anderem können so internationale Studierende bei der Integration und beim Kennenlernen deutscher Gewohnheiten unterstützt werden. Gleichzeitig bereichert das Projekt auch das Leben der Menschen, die freien Wohnraum anbieten. Viele, insbesondere ältere Menschen, leben allein in großen Wohnungen oder Häusern. Die Pflege und Instandhaltung ist oft kostspielig und wird im Alter zunehmend kraftraubend.“ Genau an dieser Stelle setzt das Projekt an – und das IO der Hochschule Fulda unterstützt dabei, die beiden Zielgruppen miteinander zu vernetzen.

Von der Idee „Wohnen für Hilfe“ angesprochen fühlen sollen sich aber nicht nur ältere, alleinlebende Menschen, sondern auch Familien, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung. Internationale Studierende können sich – ebenso wie potenzielle Wohnraumgebende – ab sofort beim IO der Hochschule Fulda melden. Dieses führt Listen mit Interessenten und kann den Kontakt aufbauen. Erste Interessenten gibt es bereits auf beiden Seiten. Wie die Unterstützung einer Wohnpartnerschaft dann genau aussieht, wird individuell besprochen: „Meist handelt es sich um kleinere Aufgaben im Haushalt oder ums Wohnhaus. Ob Hilfe beim Putzen, bei der Gartenarbeit, beim Einkauf oder regelmäßige Fahrten zum Arzt – wie Form und Umfang der Hilfe sich gestalten, wird zuvor schriftlich festgelegt“, erläutert Stefanie Krecek. Ausgenommen sind pflegerische oder medizinische Dienste jeglicher Art.

Rahmenbedingungen legen Wohnraumgebende fest
Was Wohnraumgebende für den zur Verfügung gestellten Wohnraum bekommen, können diese selbst festlegen. Beispielsweise könnten die Studierenden pro Quadratmeter bezogenen Wohnraum eine Stunde Hilfe pro Monat leisten – das macht also für ein 15 Quadratmeter großes Zimmer 15 Stunden Mitarbeit monatlich. Möglich anfallende Nebenkosten sind zusätzlich zu zahlen und werden entweder in die Unterstützungsleistung mit eingerechnet oder sind zwischen Wohnraumsuchende und Wohnraumgebende individuell zu vereinbaren.
Interessierte auf beiden Seiten können sich direkt beim International Office melden, Webseite und Kontakt gibt es unter www.hs-fulda.de/wohnen-fuer-hilfe
Weitere Informationen zur allgemeinen Projektidee unter www.studierendenwerke.de/themen/wohnen/tipps-zur-wohnungssuche/wohnen-fuer-hilfe

Die Miete
Die Person, die Wohnraum zur Verfügung stellt, erhält anstatt Miete Unterstützung: Dabei kann es sich um Hausarbeiten wie Putzen, Waschen und Spülen handeln, um die Begleitung zur Arztpraxis, zum Einkaufen oder auch um das Zubereiten von Mahlzeiten oder Unterstützung im Garten. Was Wohnraumgebende letztendlich insgesamt für den zur Verfügung gestellten Wohnraum bekommen, können diese selbst festlegen.

Der Vertrag
In einem Vertrag regeln die Beteiligten: Welchen Bereich der Wohnung darf der/die Wohnraumsuchende allein nutzen? Welche Unterstützungsleistungen soll die Person in welchem Umfang erbringen? Auch Vereinbarungen für die Nutzung der Gemeinschaftsräume wie Küche, Wohnzimmer und Keller und weitere Regelungen nach Bedarf, zum Beispiel zu Ruhezeiten oder zur Tierhaltung, sind darin enthalten. Nebenkosten sind zusätzlich zu zahlen oder zu verhandeln.

Die Kündigungsfrist
Die Wohnpartnerschaft könnte zum Beispiel für drei Monate geschlossen werden. Danach könnte sich die Partnerschaft automatisch um jeweils einen Monat verlängern. Auch dies ist jedoch individuell zu vereinbaren.