Lokales 24.07.2026

Poseck begrüßt EU-Entscheidung im Kampf gegen Kindesmissbrauch

Wiesbaden/Brüssel (pm/sim) – Hessens Innenminister Roman Poseck begrüßt die auf europäischer Ebene beschlossene Verlängerung der sogenannten Interims-Verordnung zur freiwilligen Aufdeckung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet.

Foto: Görlich Media

Anbieter von E-Mail- und Messengerdiensten dürfen damit weiterhin auf freiwilliger Basis unverschlüsselte Inhalte automatisiert auf Missbrauchsdarstellungen durchsuchen und Verdachtsfälle an die zuständigen Stellen melden. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation ist von der Regelung ausdrücklich ausgenommen. Die Verordnung war bereits im April 2026 ausgelaufen. Nun hat der Rat der Europäischen Union einer Verlängerung bis April 2028 zugestimmt.

„Der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt gehört zu den wichtigsten Aufgaben unseres Rechtsstaates. Hinter jedem einzelnen Bild und jedem einzelnen Video steht ein reales Kind, dem schwerstes Leid zugefügt wurde. Ich begrüße die Entscheidung auf europäischer Ebene ausdrücklich, dass die Anbieter wieder freiwillig Missbrauchsdarstellungen an die Strafverfolgungsbehörden melden können. Diese Entscheidung war mehr als überfällig“, betont Innenminister Roman Poseck.

Nach einer monatelangen Hängepartie auf EU-Ebene hätten Anbieter von Kommunikationsdiensten Darstellungen sexualisierter Gewalt nicht mehr freiwillig an die Strafverfolgungsbehörden melden können. Dadurch sei eine gefährliche Schutzlücke entstanden. „Ohne die freiwilligen Meldungen der Diensteanbieter wären unsere Ermittlungsbehörden bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Netz auf einem Auge blind“, so Poseck. Ein erheblicher Teil der Ermittlungsverfahren in Hessen gehe auf entsprechende Hinweise zurück, die über das Bundeskriminalamt an die Länder übermittelt würden.

Die Unterstützung der Anbieter sei wertvoll, um Täter zu identifizieren und Kinder besser zu schützen. Die Verlängerung der Übergangsregelung könne jedoch nur ein Zwischenschritt sein. Poseck appelliert an alle Beteiligten, die Verhandlungen über eine dauerhafte europäische Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet zügig abzuschließen.

„Dabei müssen der wirksame Schutz von Kindern und die Wahrung der Vertraulichkeit der Kommunikation in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. Der digitale Raum darf kein rechtsfreier Raum sein“, so der Innenminister.

Die Interims-Verordnung sieht eine befristete Ausnahme von den europäischen Datenschutzregeln für elektronische Kommunikation vor. Sie ermöglicht es Anbietern nummernunabhängiger Kommunikationsdienste, ihre Dienste freiwillig nach Missbrauchsdarstellungen zu durchsuchen. Parallel verhandeln Rat, Parlament und Europäische Kommission über eine dauerhafte Regelung. Die Hessische Landesregierung setzt sich in diesem Zusammenhang unter anderem für die Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen ein, um Täter identifizieren und Kinder aus laufenden Missbrauchssituationen befreien zu können.