„Auf die Revision der Angeklagten wurde das Verfahren vom Bundesgerichtshof an das Landgericht Fulda zurückverwiesen und deshalb dort erneut verhandelt“, erläutert eine Gerichtssprecherin auf Nachfrage und sagt zum neuen Strafmaß: „Der Angeklagte wurde durch die Kammer zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.“
Wie aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs hervorgeht, hatte der dortige 2. Strafsenat die Beweiswürdigung des Landgerichts Fulda nicht beanstandet, jedoch festgestellt, dass der Schuldspruch in manchen der insgesamt rund 70 Fälle einer Korrektur bedürfe. Unter anderem scheide in manchen der Fälle eine Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in kinderpornographischer Absicht aus, da der Angeklagte nicht beabsichtigt habe, die Aufnahmen der Missbrauchstaten anderen zugänglich zu machen. Die anderen tateinheitlich begangenen Tatvorwürfe in diesen Fällen, wie der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind oder der Versuch dessen sowie das Zugänglichmachen und Herstellen kinderpornographischer Inhalte blieben bestehen. Da die Schuldspruchänderung eine Aufhebung der verhängten Einzelstrafen nach sich ziehe, hatte der Bundesgerichtshof den Fall an eine andere Strafkammer des Landgerichts Fulda zurückverwiesen.
Im ersten Prozesse hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt.
Schuldig in rund 70 Fällen – Vier Jahre Haft für Ex-Pfarrer
