Lokales FD 08.07.2026

Krankschreibung ab Tag eins: Hausarzt warnt vor volleren Praxen

Fulda (sim) – Die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Einführung einer verpflichtenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag sorgen bundesweit für Diskussionen. Auch Ralph-Michael Hönscher, Vorsitzender des Gesundheitsnetzes Osthessen (GNO) und Hausarzt in Fulda, sieht die Pläne differenziert.

Ralph-Michael Hönscher. Foto: Görlich Media

Grundsätzlich könne er die Entscheidung nachvollziehen. „Grundsätzlich ist es richtig, dass die telefonische Krankschreibung abgeschafft wird, weil viele das ausgenutzt haben. Einige haben es sich da zu leicht gemacht“, sagt Hönscher.

Gleichzeitig warnt der Mediziner vor den Folgen für die ohnehin stark belasteten Hausarztpraxen. „Die ohnehin angespannte Situation wird dadurch noch angespannter. Darüber hätte man noch einmal nachdenken müssen“, erklärt er. Vor allem während Infektwellen sieht er Herausforderungen: „Die Gefahr, dass sich andere Patienten in der Praxis anstecken, ist natürlich da. Das ist schon eine Herausforderung für die Arztpraxen.“

Trotzdem hält Hönscher die Überlegungen hinter der Reform nicht grundsätzlich für falsch. „Am Ende ist es nicht schlecht gedacht. Entscheidend ist die Frage, wie man das umsetzt.“

Zur weiterhin möglichen Krankschreibung per Videosprechstunde äußert sich der Fuldaer Hausarzt ebenfalls zurückhaltend. „Da habe ich ein sehr zwiegespaltenes Verhältnis. Gerade bei Infekten muss man die Patienten häufig untersuchen. Das lässt sich per Videocall nicht immer leisten.“ Gleichzeitig könne die Videosprechstunde für bestimmte Patientengruppen sinnvoll sein. „Der eine oder andere profitiert sicherlich davon.“

Die Bundesregierung plant, die telefonische Krankschreibung wieder abzuschaffen und künftig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorzuschreiben. Ein konkreter Zeitpunkt für das Inkrafttreten steht bislang jedoch noch nicht fest. Nach den bisherigen Planungen soll die gesetzliche Umsetzung frühestens Anfang 2027 erfolgen.