Auf der A 7 nahmen die Einsatzkräfte einen Sattelzug war, dessen Seitenplanen sich stark ausbeulten. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Sattelzug Altreifen transportierte, die nicht sachgerecht gesichert und daher bei der Fahrt seitlich verrutscht waren. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die vollständige Entladung angeordnet.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kontrollmaßnahmen waren Transporter im grenzüberschreitenden gewerblichen Gütertransport – üblicherweise Kleintransporter oder Planenwagen. Aufgrund einer Gesetzesänderung müssen seit dem 1. Juli 2026 Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen – bisher mehr als 3,5 Tonnen – mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet sein, um die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals zu dokumentieren. Die Einsatzkräfte stellten drei dieser Kleintransporter fest, bei welchen ein digitaler Fahrtenschreiber nicht installiert war. Dem Fahrpersonal wurde die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Bußgeld ausgestellt.
Neben den Kontrollen des Schwerverkehrs ahndeten die Einsatzkräfte auf den Autobahnen im Bereich Kirchheim zahlreiche Geschwindigkeits- und Überholverstöße. Die festgestellten Verstöße ziehen zum Teil empfindliche Bußgelder und Punkte in Flensburg nach sich. Insgesamt konnten Bußgelder im niedrigen fünfstelligen Bereich geahndet werden. An der Kontrolle beteiligt waren neben der Polizei das Bundesamt für Logistik und Mobilität, die Regierungspräsidien Kassel und Gießen, Hessen Mobil, ein technischer Gutachter sowie weitere Vertreter und Gästen des hessischen Fernfahrerstammtischs.
