Durch kriminaltaktische Maßnahmen in einem laufenden Ermittlungsverfahren erfuhren die Fahnderinnen und Fahnder von Zoll und Polizei am 3. Juli, dass die Gruppierung noch am selben Tag plante, mindestens eine Person durch einen beauftragten Schützen erschießen lassen zu wollen. Die Tat sollte von dem Auftragsschützen zudem mittels einer Videobrille aufgezeichnet werden. Nur durch das umgehende Eingreifen der Zollfandungs- und Polizeikräfte konnten unmittelbar bevorstehende Auftragsmorde verhindert werden.
Die festgenommen Tatverdächtigen wurden am 4. Juli auf Antrag der Staatsanwaltschaft Wiesbaden dem Ermittlungsrichter am Amtsgerichts Wiesbaden vorgeführt, der für die fünf Beschuldigten die Untersuchungshaft anordnete. Die weiteren Ermittlungen in dem Fall werden durch die Staatsanwaltschaft Wiesbaden, das Zollfahndungsamt Frankfurt und das Hessische Landeskriminalamt geführt.
