Die Stadtverordnetenversammlung tritt dagegen in der Regel nur sechs Mal pro Jahr zusammen. Der Bundesgesetzgeber hatte in seinem Bauturbo verfügt, dass in der Regel eine Zustimmung des Gemeinderates erforderlich ist, wenn von Festsetzungen des Bebauungsplanes oder den Vorschriften des Baugesetzbuches abgewichen werden soll, um Wohnungsbauvorhaben zu ermöglichen. Dazu hat die Stadtverordnetenversammlung Handlungsempfehlungen und Rahmenvorgaben formuliert, innerhalb derer der Magistrat die alleinige Entscheidungsbefugnis hat. Für die Bauherren habe dies den Vorteil, dass Entscheidungen über mögliche Abweichungen bei Bauanträgen viel schneller getroffen werden können, so der Bürgermeister.
Durch die Rahmenvorgaben werde allerdings sichergestellt, dass die Befugnisse der Stadtverordnetenversammlung berücksichtigt blieben, weil die planungsrechtlichen Grundzüge nicht infrage gestellt würden. Konkret bedeute dies, dass beispielsweise der Magistrat erweiterte Befugnisse bei Befreiungen von Festsetzungen in Bebauungsplänen oder beim gesetzlichen Gebot des Einfügens von Vorhaben in die bauliche Umgebung erhält. Durch die Beschleunigung der Entscheidungswege wolle die Stadt dazu beitragen, den Wohnungsbau in Hünfeld anzutreiben, so der Bürgermeister abschließend.
