Mindestlohn steigt
Wie schon im vergangenen Jahr erhöht sich auch in 2026 der Mindestlohn: Ab Januar erhalten Arbeitnehmer künftig 13,90 Brutto pro Stunde, statt wie bisher 12,82 Euro. Außerdem gibt es mehr Geld für Minijobber: Die monatliche Verdienstgrenze erhöht sich von 556 Euro auf 603 Euro.
Heizen und Tanken
Ab 2026 wird der nationale CO?-Preis marktbasiert vergeben, was zu höheren Kosten für fossile Energieträger führen kann. Heiz- und Kraftstoffe sowie Erdgas verteuern sich dadurch spürbar, da Unternehmen die Mehrkosten an Haushalte weiterreichen. Je nach Verbrauch können sich die zusätzlichen CO?-bedingten Ausgaben für Heizen und Mobilität auf mehrere hundert Euro pro Jahr summieren. Für 2026 wurde ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne festgelegt. Für Heizöl bedeutet dies eine mögliche Verteuerung um bis zu 3,2 Cent pro Liter – wer also beispielsweise 3000 Liter tankt, muss bis zu 96 Euro mehr dafür zahlen als bisher. Dementsprechend teurer wird auch das Tanken: Der Benzinpreis kann sich um bis zu 2,8 Cent pro Liter verteuern, bei Diesel sind es 3,2 Cent pro Liter.
Deutschlandticket, KFZ-Steuer und Führerscheine
Ab 2026 gibt es im Verkehrsbereich mehrere Änderungen. Reine Elektroautos bleiben weiterhin von der Kfz-Steuer befreit, nun für bis zu zehn Jahre und längstens bis Ende 2035, was vor allem für Neuzulassungen attraktiv ist. Gleichzeitig wird die Kfz-Steuer nicht mehr in Teilbeträgen erhoben, sondern muss künftig immer vollständig im Voraus bezahlt werden.
Das Deutschlandticket verteuert sich ab dem 1. Januar 2026 von bisher 58 auf 63 Euro im Monat. Es behält seine bundesweite Gültigkeit im gesamten öffentlichen Nahverkehr, einschließlich Busse, U- und S-Bahnen, Straßenbahnen sowie Regionalzüge. Für Seniorinnen und Senioren ab 67 Jahren mit Wohnsitz in Hamburg gilt ab Mai 2026 ein vergünstigter Preis von 49 Euro monatlich. Außerdem müssen Führerscheine aus den Ausstellungsjahren 1999 bis 2001 bis spätestens 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-einheitlichen Kartenführerschein getauscht werden. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarnungsgeld.
Änderungen in der Altersvorsorge
Ab 2026 sind mehrere Änderungen in der Altersvorsorge geplant: Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat, darf trotz voller Rente zusätzlich arbeiten und dabei bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen, Sozialabgaben für Kranken- und Pflegeversicherung bleiben jedoch bestehen. Parallel soll eine staatlich geförderte private Vorsorge für Kinder starten, bei der monatliche Zuschüsse frühzeitig kapitalgedeckt angelegt werden. Zudem ist eine Neuausrichtung der privaten Altersvorsorge vorgesehen, die einfacher, kostengünstiger und flexibler sein soll – auch bei Betriebsrenten. Für Rentnerinnen und Rentner ist außerdem eine Erhöhung der gesetzlichen Rente um rund 3,7 Prozent ab Juli 2026 in Aussicht gestellt, abhängig von der Lohnentwicklung.
Krankenkassenbeiträge steigen weiter
Zu Beginn des Jahres 2026 müssen viele privat Krankenversicherte mit deutlichen Beitragssteigerungen rechnen. Ein großer Teil der Versicherten ist betroffen, weitere Anpassungen im Jahresverlauf gelten als wahrscheinlich. Um die finanzielle Belastung zu senken, können Versicherte innerhalb ihres Anbieters in günstigere Tarife wechseln oder höhere Selbstbehalte vereinbaren. In bestimmten Fällen ist auch ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möglich, meist jedoch nur bis zum Alter von 55 Jahren.
Neue Frist für Pflichtberatungsbesuche in der Pflege
Das neue Pflegegesetz (BEEP), welches Bundestag und Bundesrat im Dezember zum 1. Januar 2026 auf den Weg gebracht haben, bringt Erleichterungen für Pflegebedürftige mit höherem Unterstützungsbedarf: Statt alle drei Monate, finden verpflichtende Beratungsbesuche für Menschen mit Pflegegrad vier oder fünf nur noch halbjährlich statt – auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann der Beratungsbesuch jedoch weiterhin vierteljährlich stattfinden.
Digitaler Widerrufsbutton
Ab Mitte 2026 wird der Rücktritt von online abgeschlossenen Verträgen deutlich vereinfacht. Anbieter müssen dann eine gut sichtbare digitale Widerrufsfunktion integrieren, die den Ausstieg genauso leicht macht wie den Vertragsabschluss. Damit werden Verbraucherrechte im Onlinegeschäft weiter gestärkt und bestehende Regelungen zur einfachen Kündigung sinnvoll ergänzt.
Kennzeichnung von Künstlicher Intelligenz
Ab August 2026 gelten europaweit klare Kennzeichnungspflichten für den Einsatz von künstlicher Intelligenz. KI-erstellte Inhalte und KI-gestützte Anwendungen müssen für Nutzerinnen und Nutzer eindeutig erkennbar sein. Ziel ist mehr Transparenz im Umgang mit KI, damit Menschen nachvollziehen können, wann sie mit automatisierten Systemen in Kontakt kommen und entsprechende Inhalte bewusst bewerten.
